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32. Plenarrede: Debatte zur Entwicklung und Bestand des sozialen Wohnungsbaus

Rede im Deutschen Bundestag, 18. Mai 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Tagen gab es gute Nachrichten, denn die Zahl der neuerrichteten Sozialwohnungen in Deutschland ist im letzten Jahr gestiegen. 2016 wurden bundesweit insgesamt 24 550 Sozialwohnungen errichtet; das sind etwa 10 000 Wohnungen mehr als im Jahr zuvor. Das ist ein Fakt. Insofern zeichnet sich schon ein positiver Trend ab, auch wenn wir mehr Wohnungen brauchen; das ist klar.

In den letzten Jahren ist in vielen Ballungsgebieten nicht zuletzt auch aufgrund der Zuwanderung die Nachfrage nach Wohnraum sehr stark gestiegen. Damit ist auch der Bedarf an Sozialwohnungen für einkommensschwache Haushalte deutlich gewachsen. Entsprechend hat die Bundesregierung - das wurde schon mehrfach angesprochen - die sogenannten Kompensationsmittel für die Bundesländer in dieser Legislaturperiode kräftig aufgestockt. Von 2016 bis 2019 wurden sie um insgesamt 3 Milliarden Euro erhöht. 2017 und 2018 stehen jährlich mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit dieser Verdreifachung der Mittel leistet der Bund einen enormen finanziellen Beitrag.

Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Diesen wichtigen finanziellen Beitrag des Bundes müssen die Länder jetzt auch für den sozialen Wohnungsbau verwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU - Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach 2019?)

Die Umsetzung liegt seit der Föderalismusreform auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin in der Verantwortung der Länder. Einige Länder gehen mit positivem Beispiel voran; da möchte ich schon Bayern erwähnen. Wir wissen aber auch, dass die Gelder nicht von allen Ländern für den sozialen Wohnungsbau genutzt wurden, sondern in der Vergangenheit teilweise zum Stopfen von Haushaltslöchern, zum Beispiel auch in Berlin. Die Länder müssen hier ihrer Verantwortung gerecht werden und die Mittel zweckgebunden einsetzen. Dazu haben sie sich im Gegenzug zur Erhöhung der Mittel eigentlich auch politisch verpflichtet. Die Zahlen aus dem letzten Jahr bestätigen zwar, dass die Länder ihrer Verantwortung endlich mehr nachkommen und ein Umdenken stattgefunden hat, aber dieser Trend muss in den kommenden Jahren deutlich fortgesetzt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die soziale Wohnraumförderung ist ein Teil der Wohnungsbaupolitik. Wir richten unsere Politik an der sozialen Marktwirtschaft aus und nicht am Konzept der Planwirtschaft, wie das vielleicht einige in diesem Hause gerne hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU - Marie-Luise Dött (CDU/CSU): Und jetzt auch Herr Kühn!)

Mit staatlicher Wohnraumförderung allein wird es aber nicht gelingen, dass die 1 Million notwendigen Wohnungen bis 2020 gebaut werden; das muss uns allen klar sein. Wir haben auch andere wichtige Weichen gestellt. Neben der deutlichen Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau haben wir auch das Wohngeld in dieser Wahlperiode deutlich erhöht. Davon profitieren circa 870 000 Haushalte, darunter etwa 90 000 Haushalte, die vorher auf Grundsicherung angewiesen waren. Das ist ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU - Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Wohngelderhöhung ist bei den stark gestiegenen Mieten längst verpufft! Das wissen Sie!)

Auch im Mietrecht haben wir angesetzt. Wir haben die Mietpreisbremse eingeführt, haben sie aber so ausgestaltet, dass sie nicht zu einer Investitionsbremse wird, denn wir brauchen die privaten Investitionen in den Wohnungsmarkt. Deshalb ist es wichtig, die Rahmenbedingungen insgesamt richtig zu setzen. Das beste Mittel gegen Wohnungsknappheit und hohe Mieten ist doch - das haben wir, das habe ich mehrfach erwähnt in diesem Hohen Hause -: bauen, bauen, bauen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

All die Maßnahmen, die ich jetzt aufzählen werde, sind keine Nebelkerzen, sondern tragen dazu bei, dass mehr Wohnraum entsteht. Mit der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus waren wir im letzten Jahr auf einem guten Weg, um den Bau von weiteren Wohnungen anzukurbeln. In den ersten drei Jahren war eine Abschreibung von bis zu 35 Prozent der Investitionen vorgesehen. Das hätte die Investitionen in dem Bereich angekurbelt. Doch leider ist dieser Gesetzentwurf auf der Zielgeraden trotz der Absenkung der Kappungsgrenze aufgrund der Intervention des Koalitionspartners gescheitert. Dabei wäre die steuerliche Förderung ein starkes Signal für mehr Wohnungsbau gewesen. Meine Damen und Herren, wir werden hier nicht lockerlassen und eine steuerliche Förderung auch weiterhin vehement fordern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir müssen aber auch an weiteren Stellschrauben drehen; das hat die Baukostensenkungskommission im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen herausgearbeitet. Damit mehr investiert wird, müssen auch die Baukosten gesenkt werden. Ein Beispiel ist die Energieeffizienz von Gebäuden. Die EnEV ist zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich wichtig. Wir müssen dabei aber immer auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Die Anforderungen der EnEV 2016 führen zu Kostensteigerungen. Demgegenüber steht eine geringe Einsparung von Treibhausgasemissionen. Als Klima- und Baupolitikerin sage ich: Wir brauchen eine EnEV, die den Belangen des Klimaschutzes effizient und zielgenau Rechnung trägt, die aber auch die Notwendigkeit, dass Wohnraum bzw. bezahlbarer Wohnraum zu schaffen ist, im Blick behält. Wir müssen diesen Ausgleich hinbekommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU - Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist an Ihnen gescheitert! Das ist echt ein Skandal!)

Zudem müssen wir bei der energetischen Sanierung von der Fokussierung auf die Gebäudehülle wegkommen. Die Potenziale sind hier weitgehend ausgereizt. Wir brauchen vielmehr ein Gesamtkonzept, das auch die Nutzung der erneuerbaren Energien und den Energieverbrauch generell noch mehr einbezieht.

(Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und wo ist das Gesamtkonzept der Union?)

Das Fehlen von Bauland ist ein weiterer Kostentreiber. Die Bereitstellung von Bauland liegt in der Hand der Kommunen. Mit der kürzlich verabschiedeten Baurechtsnovelle haben wir den Instrumentenkasten der Kommunen erweitert, zum Beispiel durch das urbane Gebiet, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Das alles sind wichtige Maßnahmen und Instrumente, mit denen wir an dieser Stelle vorankommen können. Aber - auch das habe ich schon oft betont - eine einseitige Konzentration auf Mietwohnungen greift zu kurz. Deutschland ist, historisch bedingt, ein Land der Mieterinnen und Mieter. Aber 80 Prozent der Deutschen träumen vom eigenen Heim oder von der eigenen Wohnung.

(Caren Lay (DIE LINKE): Das muss aber auch bezahlbar sein!)

Zu Recht! Denn Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge. Hinzu kommt, dass jede Eigentumswohnung und jedes Eigenheim die Wohnungsmärkte entlastet. Derzeit liegt die Eigentumsquote in Deutschland bei etwa 52 Prozent. Ich sage ganz offen: Da ist noch Luft nach oben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen so anpassen, dass sich auch Familien und Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Deshalb wollen wir ein Baukindergeld für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum schaffen. Wir wollen die Wohnungsbauprämie endlich wieder an die Einkommensgrenzen anpassen und die Einkommensgrenzen an dieser Stelle erhöhen. Das ist dringend notwendig, weil die letzte Anpassung sehr weit zurückliegt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Strauß an Maßnahmen mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen werden.
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)