Bundesteilhabegesetz deutlich nachgebessert

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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beschlossen.

Behinderung kann jeden betreffen. Gesellschaft und Politik stehen in der Pflicht, die Nachteile, die aus einer Behinderung entstehen, auszugleichen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden nun ganz neue Wege und Chancen für Menschen mit Behinderungen eröffnet.


Die Koalitionsfraktionen und insbesondere die CSU-Landesgruppe haben an entscheidenden Punkten Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen und damit auch auf die Kritik der vergangenen Monate reagiert. Besonders wichtig war es der CSU, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Jeder, der wesentlich behindert ist, wird weiterhin die benötigte Hilfe erhalten. Ebenso stark hat sich die CSU dafür eingesetzt, dass die 300.000 Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen mehr als bisher von dem Gesetz profitieren – das Arbeitsförderungsgeld wird verdoppelt und der Vermögensfreibeitrag erhöht. Daneben stärkt das Bundesteilhabegesetz das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen. Sie sollen im Rahmen der Angemessenheit und Zumutbarkeit selbst entscheiden können, wie und mit wem sie leben. Bei besonders persönlichen Assistenzleistungen werden die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick genommen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, auch weiterhin einen Barbetrag behalten können. Außerdem wird sichergestellt, dass Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auch in Zukunft nebeneinander gewährt werden und auch pflegebedürftige, behinderte Menschen von den besseren Modalitäten bei Einkommen und Vermögen profitieren.


Die Ergebnisse zeigen, dass die CSU-Landesgruppe sich in zentralen Punkten durchsetzen konnte, um mehr Freiheit und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Der Freistaat Bayern steht hinter dem Gesetz, die anderen Länder sollten folgen, damit das Bundesteilhabegesetz am 16. Dezember 2016 im Bundesrat beschlossen werden kann.

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