Für gute Pflege im Alter

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Betroffene, Angehörige und Pflegekräfte profitieren von Reformen

Nachdem wir mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren für den 1. Januar 2017 beschlossen haben, bringen wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III weitere Verbesserungen im immer wichtiger werdenden Bereich der Pflege auf den Weg. Damit die Hilfe bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien zügig ankommt, stärkt das Gesetz die Pflegeberatung in den Kommunen. Zudem sollen die Kontrollen verschärft werden, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Schließlich schaffen wir für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Damit stellen wir sicher, dass Beratung und Versorgung insgesamt bei den Betroffenen und ihren Familien besser ankommen.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Pflegestärkungsgesetzen gibt es in diesem Faltblatt…


Stand: November 2016