„Leid am Ende des Lebens lindern“

Pressemitteilung, 06. November 2015

Der Deutsche Bundestag hat heute vier Gesetzentwürfe über eine Regelung zur Sterbebegleitung beraten. Die Gesetzentwürfe wurden fraktionsübergreifend aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten erarbeitet. Daher wurde bei der Abstimmung auch die sonst übliche Fraktionsdisziplin aufgehoben. Nach der Abstimmung erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber:

„Wie schon in der 1. Lesung wurde die heutige Debatte sehr eindringlich mit teils sehr persönlichen und bewegenden Wortbeiträgen geführt. Einig sind sich dabei alle, dass eine Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung – gerade im ländlichen Raum – von großer Bedeutung ist. Diese haben wir bereits gestern auf den Weg gebracht.
Durch einen praktischen Einblick in die Palliativstation im Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt habe ich erlebt, wie man Menschen an ihrem Lebensende beistehen kann. Diese Erfahrung hat mich in meiner persönlichen Entscheidung bestärkt, dem Antrag von Michael Frieser und Michael Brand zuzustimmen. Bei meiner Entscheidung folge ich dem Leitbild: Sterben an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen.
Die Palliativ- und Hospizversorgung, die wir stärken und ausbauen, bietet jetzt schon viele Möglichkeiten, Leid und Schmerzen am Lebensende zu lindern.
Mir ist es wichtig, dass diese Möglichkeiten genutzt werden und darüber besser informiert wird.
Der Gesetzentwurf Frieser/Brand verhindert, dass der Tod eines Menschen zum Alltagsgeschäft wird, indem er Suizidbeihilfe als Geschäftemacherei strafrechtlich verfolgt. Der Entwurf wird dem Aspekt des Lebensschutzes und dem Recht auf Selbstbestimmung aus meiner Sicht am besten gerecht.“


Hintergrund:
In den letzten Jahren haben sich zunehmend Vereine gegründet, die Menschen anbieten, Mitglied zu werden, einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen um dann von diesem Verein Hilfe bei der Realisierung des Wunsches, zu sterben, erhalten. Diese geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung war ausschlaggebend für die Befassung des Deutschen Bundestages.
Bereits am 05.11.2015 hat der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem die bessere finanzielle Ausstattung stationärer Hospize und ambulanter Hospizdienste sowie den Ausbau der Palliativ- und Hospizarbeit in Pflegeeinrichtungen, der besonders dem ländlichen Raum zu Gute kommt.

Bildunterschrift: Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber MdB besuchte im vergangenen Jahr die Palliativstation am Krankenhaus St. Josef Schweinfurt. Im Gespräch mit der Chefärztin Dr. med. Susanne Röder informierte sie sich über die Möglichkeiten der palliativen Medizin. (Foto: Büro MdB Weisgerber)