Schriftliche Erklärung "Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands"

Schriftliche Erklärung vom 19. August 2015

Schriftliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen – Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages, der Hellenischen Republik Stabilitätshilfe in Form einer Finanzhilfefazilität zu gewähren sowie zur Vereinbarung über ein Momorandum of Understanding zwischen der Hellenischen Republik und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)“ (Drs. 18/5780)

118. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am Mittwoch, den 19. August 2015


- Zu Protokoll -

Bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands“ werde ich nach reiflicher Überlegung zustimmen.

Zur Abstimmung steht ein hartes und ambitioniertes Reformpaket mit einem strengen Kontrollmechanismus. Damit ist das grundlegende Prinzip – Hilfe nur gegen Reformen – eingehalten. Die Auszahlung erfolgt – so wie in der letzten Stimmerklärung von mir gefordert – erneut nur in einzelnen Tranchen und nur dann, wenn Griechenland die geforderten Reformvorhaben erfolgreich umsetzt.

Griechenland hat sich stark bewegt und bereits wichtige Reformen beschlossen. Nun kommen weitere harte Einschnitte auf das Land zu: Die Strukturreformen, die die Vorgängerregierungen immer wieder versprochen, aber nicht umgesetzt haben, sollen nun endlich durchgeführt werden, etwa die Abschaffung von Frührenten, Reformen auf dem Arbeitsmarkt oder Privatisierungen. Zudem soll der Kampf gegen Korruption und Steuerhinterziehung verschärft werden. 

Die griechische Regierung hat einen weiten Weg zurückgelegt und – ausgehend von der Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit – endlich erkannt, dass es den Euro nicht zum Nulltarif gibt, sondern nur wenn man die gemeinsamen Regeln innerhalb der Eurogruppe einhält. Dies liegt nicht zuletzt an der harten Verhandlungslinie unseres Finanzministers Dr. Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. 

Entscheidend für mich war ebenso, dass die EU auch bei einer Staatspleite Griechenlands zahlen müsste, und zwar in Form von humanitären Hilfen, die nicht in Form von Krediten, sondern direkt fließen würden. Allerdings hätte die EU dann nicht die Möglichkeit, die Auszahlung an die Verabschiedung von Reformvorhaben zu knüpfen. Hilfe darf es aber nur gegen Reformen in Griechenland geben.

Es kommt jetzt darauf an, dass Griechenland auf diesem Weg bleibt und weiterhin liefert. Das wird von den Institutionen in engen Zeitabständen überprüft und die Auszahlung der einzelnen Tranchen erfolgt nur dann, wenn Griechenland die geforderten Reformvorhaben weiterhin erfolgreich umsetzt.

Vor diesem Hintergrund habe ich heute dem Hilfsprogramm zugestimmt.