Schriftliche Erklärung

Schriftliche Erklärung, 03. Dezember 2015

Schriftliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (Drucksache 18/4655, 18/5581)

143. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am Donnerstag, 3. Dezember 2015

- Zu Protokoll -

Mit den vorliegenden Gesetzentwurf wird zum einen der Vorrang der Erdverkabelung beim Bau von HGÜ-Leitungen festgeschrieben. Zum anderen wird der Bundesbedarfsplan novelliert, mit dem die Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Vorhaben beim Netzausbau nach derzeitigem Stand gesetzlich festgelegt werden.

Die Änderungen, mit denen für die Planung und den Bau von HGÜ-Leitungen ein Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt wird, begrüße ich ausdrücklich. Die breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende. Der verstärkte Einsatz von Erdkabeln kann dazu beitragen, die Akzeptanz für diese dringend erforderlichen Vorhaben zu stärken.

Mit den im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen des Bundesbedarfsplangesetz, das an den derzeit bestätigten Netzentwicklungsplans (NEP) 2024 angepasst werden soll, bin ich nicht einverstanden.
Die Regierungskoalition hat sich in den Eckpunkten vom 1. Juli 2015 darauf verständigt, für die geplanten Drehstrommaßnahmen Mecklar-Grafenrheinfeld und Altenfeld-Grafenrheinfeld Neuberechnungen vorzunehmen. Diese Neuberechnungen sind im NEP 2024 noch nicht enthalten, sondern für den NEP 2025 vorgesehen.

Mit dem bislang gültigen Netzentwicklungsplan würde Grafenrheinfeld zur Stromdrehscheibe Deutschlands. Deshalb hat die Regierungskoalition vereinbart, beim Netzausbau eine Entlastung der Region um Grafenrheinfeld zu erreichen. Dazu sollen die beiden Drehstrommaßnahmen Mecklar-Grafenrheinfeld und Altenfeld-Grafenrheinfeld entfallen. Stattdessen sollen diese Maßnahmen in Bestandstrassen mitgeführt und neue Endpunkte für diese Stromleitungen gefunden werden.

An diesem Ziel halte ich nach wir vor fest. Es darf nicht zu einer Überlastung des Netzknotenpunktes im Raum Grafenrheinfeld kommen. Deshalb erwarte ich, dass die Eckpunkte vom 1. Juli 2015 bei der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans 2025 konsequent umgesetzt werden.

Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Festschreibung des Vorrangs der Erdverkabelung unterstütze ich ausdrücklich. Der im Gesetzentwurf ebenfalls Änderung des Bundesbedarfsplans kann ich jedoch nicht zustimmen. Deshalb werde ich mich bei der Abstimmung zum gesamten Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Berlin, den 3. Dezember 2015