Umfassende Sicherheitsgesetze verabschiedet

Klar für die Sicherheit unserer Bürger

Vor dem Hintergrund internationaler Krisen und der Flüchtlingskrise sehnen sich die Menschen nach Sicherheit. Es ist Aufgabe der Politik, diese zu gewährleisten. In den letzten Wochen und Monaten haben wir wichtige Gesetze verabschiedet, die zu mehr Sicherheit beitragen.

Bayern ist Vorreiter bei der Inneren Sicherheit. Die kürzlich veröffentlichte Kriminalitätsstatistik hat bestätigt, dass Bayern die niedrigste Kriminalität und die höchste Aufklärungsquote hat. Das haben wir auch unseren Sicherheitskräften zu verdanken. Um diese künftig besser zu schützen, haben wir härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute im Einsatz beschlossen: Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Im Kampf gegen den islamistischen Terror und die organisierte Kriminalität haben wir den Informationsaustausch innerhalb der EU und damit die grenzüberschreitende Strafverfolgung verbessert. Künftig können Fluggastdaten von Sicherheitsbehörden zum Zweck der Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verwendet werden. Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, der Zoll und die Polizeien der Länder erhalten einen erweiterten Zugang zu Daten von Europol. Verurteilte Extremisten können künftig im Anschluss an die Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Dies gilt für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt wurden. Zu diesen Delikten zählen beispielsweise die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen.

Mit diesen Maßnahmen haben wir bereits einiges erreicht, um die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen. Diesen Weg werden wir auch künftig weiter gehen, beispielsweise beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Das Bundeskabinett hat Mitte Mai beschlossen, dass die Mindeststrafe auf ein Jahr Haft steigt. Damit ist ein leichterer Zugriff auf Telekommunikationsdaten möglich und auch eine  Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit kommt nicht mehr in Betracht. 

Hier finden Sie im Überblick die wichtigsten Maßnahmen im Bereich „Innere Sicherheit“ in meinem Faktenblatt.