Arbeitszeit-Richtlinie: Europaparlament stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Europäische Parlament hat bei der heutigen Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie die Arbeitsnehmerrechte gestärkt. „Wir sind dafür, dass der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitzeit gewertet wird. Damit korrigieren wir den Gemeinsamen Standpunkt und wir bringen zum Ausdruck, dass wir die Arbeitsleistung in der Bereitschaftsdienstzeit, etwa die eines Arztes nachts in der Notaufnahme, ebenso wertschätzen wie reguläre Arbeitsstunden. Das Dossier geht jetzt in das Vermittlungsverfahren“, sagte die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber (CSU).

Der gemeinsame Standpunkt musste geändert werden, denn danach wäre es sogar möglich gewesen, dass die Mitgliedstaaten sogenannte inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes als Ruhezeit werten.
Damit wäre im Extremfall eine Anwesenheitszeit von Ärzten in Kliniken von 78 Stunden oder mehr möglich. „Solche Marathondienste sind in Deutschland nicht zulässig und dürfen auch nach der Revision der Arbeitszeitrichtlinie in keinem Mitgliedstaat erlaubt sein. Deshalb freut es mich sehr, dass mein diesbezüglicher Änderungsantrag, der schon im Ausschuss angenommen wurde, jetzt auch in der Plenarabstimmung die erforderliche Mehrheit gefunden hat“, so Weisgerber.

„Wir haben auch für den umfassenden Schutz des arbeitsfreien Sonntags gekämpft. Der Sonntag soll der Tag der Familie sein, an dem beide Elternteile gemeinsam frei haben", so Weisgerber weiter.

Noch unklar bleibt das Schicksal der Möglichkeit der nationalen Abweichung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit durch die Tarifvertragsparteien. Von dieser Option wird derzeit in Deutschland z. B. für Klinikärzte, Feuerwehrleute, Sozialarbeiter und Polizisten Gebrauch gemacht. „Ich bin für den Grundsatz, dass der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit angesehen wird. Dann muss es aber die Möglichkeit geben, dass einzelne Berufsgruppen tarifvertraglich, nicht individualvertraglich, von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abweichen. In Deutschland haben die Tarifpartner immer praxisgerechte Tarifverträge ausgehandelt. Diese Tarifautonomie muss bleiben, da sie vor Ort für passgenaue Lösungen sorgt“, sagte Weisgerber.

"Ich hoffe, dass es in diesem Sinne bald zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat kommt“, kommentierte Weisgerber.