Bessere Anerkennung von Berufsabschlüssen

EU-Parlament stimmt über Berufsanerkennungsrichtlinie ab / Krankenpflegeausbildung soll weiterhin nach 10 Schuljahren möglich sein

Mehr Mobilität im Binnenmarkt: Die EU-Parlamentarier stimmten heute über die Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU ab. Mit dem neuen Regelwerk, das unter anderem die Einführung eines europäischen Berufsausweises beinhaltet, können die Qualifikationen eines EU-Bürgers mittels eines elektronischen Zertifikats leichter und schneller in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. „Die weitere Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen ist ein wichtiger Durchbruch für die europäischen Bürgerinnen und Bürger“ kommentiert die unterfränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber, die aufgrund ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag mit dessen Konstituierung am 22. Oktober 2013 aus dem Europäischen Parlament ausscheiden wird, das Verhandlungsergebnis.

Ein für Deutschland wesentlicher Punkt sind die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung, die die EU-Kommission im Zuge der Überarbeitung anheben wollte. Nicht mehr wie bislang 10 Jahre allgemeine Schulbildung, sondern 12 Jahre sollten die Schulabgänger nach dem Willen der Kommission fortan vorweisen, da dies bereits in vielen Mitgliedstaaten Standard sei. „Wir haben in Deutschland eine gute Krankenpflegeausbildung und unsere Krankenschwestern und Pfleger haben im Ausland einen guten Ruf. Es gibt also keinen Grund an dem Bewährtem zu rütteln“, kommentiert Weisgerber die ursprünglichen Absichten der EU-Kommission.

Weisgerber entwickelte daher als Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss gemeinsam mit Kollegen einen Antrag, der die berufsfachschulische Krankenpflegeausbildung nach 10 Jahren Schule der akademischen gleichstellt, sofern am Ende festgelegte Kernkompetenzen vorgewiesen werden können.

„Mit dem Ergebnis stellen wir sicher, dass unsere Realschüler weiterhin den Krankenpflegeberuf erlernen können. Gleichzeit verankern wir unsere erfolgreiche duale Ausbildung in Europa“, so Weisgerber.

Zudem wird es künftig nicht mehr möglich sein, dass ein Arzt unbemerkt in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet, obwohl ihm die Berufszulassung aufgrund von Fehlern entzogen wurde. Ein Vorwarnmechanismus informiert die entsprechenden Behörden aller anderen Mitgliedstaaten, wenn Berufsangehörigen der Gesundheitsberufe oder im Bereich der Erziehung und Betreuung Minderjähriger die Berufsausübung aufgrund von Fehlern untersagt wurde.

Mit der formalen Zustimmung der Mitgliedstaaten, die für Anfang November geplant ist, ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Richtlinie tritt dann Anfang 2014 in Kraft.