Einigung über EEG-Reform

Pressemitteilung, 25. Juni 2014

Die Energiewende gelingt nur mit den Bürgern. Daher haben sich die Koalitionsfraktionen in den Fachausschüssen gestern Abend auf ein Paket verständigt, das die Verbraucher entlastet und den Anstieg des Strompreises eindämmt. Zudem sollen die erneuerbaren Energien stärker an den Markt heranführt werden. 

Besondere Bedeutung für Bayern hat die Biomasse. Viele Landwirte haben sich in den letzten Jahren als Energiewirte ein zweites Standbein aufgebaut. Die CDU-/CSU-Fraktion hat durchgesetzt, dass der Bestands- und Vertrauensschutz für bestehende Anlagen gewahrt wird. „Der Bestandsschutz für die Biogasanlagen war mir eine Herzensangelegenheit, denn die Biomasse ist eine tragende Säule im Energiemix der Zukunft und liefert auch dann Strom, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber Dr. Anja Weisgerber MdB, Obfrau der CDU/CSU-Fraktion für Umwelt- und Baupolitik im Deutschen Bundestag das Verhandlungsergebnis. Die Fraktionen haben sich nach harten Verhandlungen darauf verständigt, dass die förderfähige Strommenge bei bestehenden Biogasanlagen auf 95 Prozent der installierten Leistung festgelegt wird. Diese Lösung bringt Investitionssicherheit für die Anlagenbetreiber, die in den letzten Jahren erweitert haben und deren Anlagen noch nicht die volle Leistung erbringen können. Wahlweise können sich die Anlagenbetreiber für die tatsächliche Höchstbemessungsleistung entscheiden. „Die ursprünglichen Pläne von Energieminister Gabriel wären einem Todesurteil für die Biomasse gleichgekommen. Daher stand ich in den letzten Wochen in sehr regem Austausch mit den Biogasanlagenbetreibern in meinem Wahlkreis, um die zur Diskussion stehenden Kompromisse auszuwerten und gangbare Wege für die Anlagenbetreiber auszuloten“, so Weisgerber. 

Mehr Akzeptanz für die Energiewende soll auch die Länderöffnungsklausel für Windenergieanlagen bringen. Die Anzahl der Windenergieanlagen stieg in den letzten Jahren stark an und durch den technischen Fortschritt sind sie deutlich höher geworden, sie sind teilweise bis zu 200 m hoch. Das hat zu Akzeptanzproblemen bei den Bürgern in den betroffenen Kommunen geführt. Im Rahmen der EEG-Reform stimmte der federführende Umwelt- und Bauausschuss gestern der Gesetzesvorlage zu, die den Ländern die Möglichkeit gibt, Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Das ist ein Erfolg der CSU und ein wichtiges Signal an unsere Kommunen“, so Weisgerber.

Der Freistaat Bayern hat bereits einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Danach soll der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung grundsätzlich das Zehnfache der Gesamthöhe einer Windkraftanlage betragen. Wenn in den Gemeinden jedoch Konsens darüber besteht, vom Mindestabstand abzuweichen, können die betroffenen Kommunen durch kommunale Bebauungspläne geringere Abstände vorsehen. „Damit wird die kommunale Planungshoheit gestärkt und über die Lage von Windkraftanlagen wird dort entscheiden, wo die Menschen direkt davon betroffen sind“, so Weisgerber abschließend. 

Der Bundestag wird die Gesetze am Freitag beschließen.