EU-Hygienepaket: Erfreuliche Entwicklung für fränkische Metzger

Alle bayerischen Betriebe, die nach der EU-Hygiene-Verordnung zugelassen worden sind, erhalten ein Siegel mit Urkunde. Die Auszeichnung hilft, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die heimischen Betriebe zu stärken. Dies betonten Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml und die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber heute bei der Übergabe des Siegels an die unterfränkische Metzgerei Wecklein in Werneck (Landkreis Schweinfurt). "Ich freue mich, dass in Unterfranken 100 % der derzeit zulassungspflichtigen Metzger die Zulassung beantragt haben. 87 % der relevanten Betriebe haben die Zulassung erhalten.“, so Huml. Weisgerber: „Ich gratuliere dieser heimischen Fachmetzgerei heute exemplarisch für alle bayerischen Metzger." Weisgerber und Huml hatten sich stets dafür eingesetzt, dass die Metzger in Bayern bei der Umsetzung der EU-Verordnung entsprechend unterstützt und beraten werden.



"In Bayern hat immer die Prämisse gegolten: Wer bisher geschlachtet und dabei die geltenden Hygienevorschriften eingehalten hat, wird mit der EU-Zulassung keine Probleme haben”, sagte Huml. "Aber auch bei Lieferungen an Kindergärten, Krankenhäuser oder bei Cateringaufträgen wird immer häufiger eine EU-Zulassung als Qualitätskriterium verlangt. Die Zulassung eröffnet den Metzgern so weitere Vermarktungsmöglichkeiten“, betonte Weisgerber.



Bis zum 31. Dezember diesen Jahres müssen bestimmte fleischverarbeitende Betriebe, darunter alle selbstschlachtenden Betriebe, nach EU-Recht zugelassen sein. Wer bis zum Jahresende die Zulassung noch nicht erhalten hat, muss deshalb aber nicht schließen. Diese Metzger müssen vorerst die Schlachtung in einem zugelassen Betrieb vornehmen lassen, bis sie selbst die Zulassung erhalten haben.



Betriebe die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und verarbeiten, brauchen grundsätzlich eine Zulassung nach dem seit 01.01.2006 gültigen EU-Hygienepaket. Die EU hat die Hygiene aber nicht neu erfunden, es gab auch vorher schon Hygienevorschriften und bauliche Anforderungen. Die neuen Vorschriften enthalten aber mehr Ermessensspielräume, um allen Betrieben – auch den kleinen Betrieben und Direktvermarktern – gerecht zu werden.