EU-Hygieneverordnung - Spielräume für kleine Betriebe nutzen!

Keine Panikmache, aber Lebensmittelsicherheit muss gewahrt bleiben

Zum 1.1.2006 ist das neue EU-Hygienerecht in Kraft getreten, bis zum 31.12.2009 läuft eine Übergangsfrist. Dann brauchen alle Betriebe, die schlachten und Fleisch in Verkehr bringen, eine so genannte EU-Zulassung. Diese Zulassungspflicht galt bisher nur für Großbetriebe, die mehr als 20 Großvieheinheiten pro Woche schlachten. „Für die Zulassung kleinerer Betriebe muss gelten: Wer bisher alle Anforderungen des bis 2006 geltenden deutschen Fleischhygienerechts erfüllt hat, muss auch in Zukunft schlachten und vermarkten dürfen“, fordert die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe.

Für die Zulassung ist die Erfüllung der – zum großen Teil bisher auch erforderlichen – hygienerechtlichen Anforderungen notwendig. Im Einzelfall können Nachbesserungen durch die Behörden verlangt werden. „Die EU hat die Hygiene aber nicht neu erfunden. Im Gegenteil: Das EU-Hygienerecht sieht mehr Flexibilisierungen vor als das bisher geltende Recht“, erklärt Weisgerber. Es gibt zahlreiche Gestaltungsspielräume für die nationalen Behörden. „Diese Spielräume müssen konsequent ausgenutzt werden, um zu gewährleisten, dass gerade die kleinen bayerischen Metzgereien weiter wirtschaften können. Es darf allerdings keine Rückschritte bei Gesundheitsschutz, Hygiene und Rückverfolgbarkeit geben. Hygienisch einwandfreie Lebensmittel liegen im Interesse aller – Verbraucher wie Hersteller“, so die unterfränkische Abgeordnete.

Weiterhin möglich sein wird die so genannte Einraumschlachtung, wenn zwischen den Arbeitsschritten Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten der Raum gereinigt wird. Neue Arbeitsräume müssen daher im Regelfall nicht gebaut werden. Außerdem war früher zum Beispiel festgelegt, wie hoch Räume gefliest sein mussten; die neuen Regelungen sprechen nur noch von einer ausreichenden Höhe glatter Flächen. Solche Anforderungen bedeuten mehr Flexibilität für Betroffene und Behörden.

Auch bezüglich der Schweinfurter Schlachtschüssel wird sich – sofern sie bisher nach den geltenden Hygienevorschriften hergestellt wurde – kaum etwas ändern. Der Schlachtende – in den meisten Fällen sowieso ein Metzger – braucht lediglich die erläuterte EU-Zulassung. Diese sollte jedoch kein Problem darstellen, da auch bisher das deutsche Fleischhygienerecht beachtet werden musste. Bei Anforderungen, die bislang nicht galten, können die Behörden wiederum ihre Spielräume nutzen.