Europäisches Parlament macht Weg für neue Lebensmittelkennzeichnung frei

Verbraucher bekommen mehr Informationen über Lebensmittel und werden in Zukunft besser vor Täuschungen geschützt. Am Mittwoch hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung angenommen. „Viele Verbraucher wollen sich bewusst ernähren. Dafür brauchen sie die entsprechenden Informationen. In Zukunft müssen auf jeder Lebensmittelverpackung die Nährwerte angegeben werden. Damit können die Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, was in dem Produkt enthalten ist“, so die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Da die Nährwerte in Einheiten von 100 Gramm bzw. Milliliter angegeben werden müssen, kann der Verbraucher die Produkte besser vergleichen. „Mit der neuen Verordnung bekommen wir mehr Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittelkennzeichnung. Der Konsument kann mit den neuen Informationen eine bewusste Kaufentscheidung treffen. Mein Leitbild ist der mündige Verbraucher – mit dieser Gesetzgebung kommen wir diesem Ziel einen großen Schritt näher“, so Weisgerber. Angegeben werden müssen der Kaloriengehalt, Zucker, Salz, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und gesättigte Fettsäuren. „Ich freue mich besonders darüber, dass wir auch eine bessere Lesbarkeit durchsetzen konnten. Derzeit sind viele Angaben auf Lebensmitteln aufgrund der Schriftgröße oder des fehlenden Kontrasts zum Hintergrund kaum zu entziffern. Das wird bald vorbei sein“, so Anja Weisgerber weiter.

In schwierigen Verhandlungen hat sich Anja Weisgerber besonders für die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten wie Analogkäse oder Klebeschinken eingesetzt. „Irreführung und Täuschung im Lebensmittelbereich haben immer mehr zugenommen – z. B. Käseimitat auf Pizza, Eis ohne Milch oder Schokoladenkekse ohne Schokolade. Oft werden nur billigere Ersatzstoffe bzw. Aromen verwendet. Künftig müssen Lebensmittelimitate direkt neben dem Produktnamen deutlich gekennzeichnet werden. Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln verhindern – das war von Anfang an mein Ziel, das wir jetzt erreicht haben“, so Anja Weisgerber.

Auf Handwerksbetriebe kommen keine neuen Belastungen zu, denn nicht vor-verpackte Waren sind weitgehend von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. „Metzger, Bäcker, Konditoren – sie alle tragen zur Vielfalt unserer Esskultur bei. Dieser Reichtum an traditionellen Produkten muss erhalten bleiben. Einfache Regeln, mehr Informationen für die Verbraucher, aber keine unverhältnismäßigen Belastungen für Handwerksbetriebe – das ist das gute Ergebnis der Verhandlungen“, erklärte Anja Weisgerber weiter.

Auch Allergiker können sich über die neue Verordnung freuen. Künftig müssen Allergene im Zutatenverzeichnis durch Fettdruck hervorgehoben werden. Die Verordnung sieht zudem eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Lamm vor.