Feinstaub-Richtlinie: Europaparlament für mehr Gesundheitsschutz

Neue EU-Richtlinie verabschiedet / Fristverlängerung für Kommunen in Kessellagen / Ambitionierter Grenzwert für gefährliche Kleinstpartikel ab 2015

Die neue EU-Richtlinie zur Luftqualität ("Feinstaubrichtlinie") ist unter Dach und Fach. Das Europäische Parlament (EP) verabschiedete heute die Neufassung der Regelung. Mit dem Rat war zuvor eine Einigung erzielt worden. „Wir bekommen sauberere Luft und verbessern gleichzeitig die Handhabbarkeit der Vorschriften“, sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber, die das Dossier für die EVP-ED-Fraktion betreut.

Geplant sind auch konkrete Maßnahmen an den Emissionsquellen. Das betrifft verpflichtende Rußfilter für Lkw (Euro VI) und Schiffsmotoren sowie Industrie- und Hausfeuerungsanlagen. "Es reicht nicht aus, die Luftqualität nur zu messen. Wir müssen die Quellen verstopfen. Nur das bringt echten Gesundheitsschutz. Und die Kommunen haben dadurch eine realistische Chance, die Grenzwerte auch einzuhalten“, so Weisgerber.

Städte und Gemeinden, die aufgrund geographischer und meteorologischer Besonderheiten, wie etwa Kessellagen, eine erhöhte Schadstoffbelastung haben, sollen künftig eine Fristverlängerung für die bestehenden Grenzwerte von drei Jahren erhalten können. Zwingende Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kommunen bereits ihrerseits alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen haben.

Neben den bereits bestehenden Grenzwerten für die Feinstaubpartikel bis zu 10 Mikrometer (PM 10) werden ab 2015 auch Höchstwerte für die noch gefährlicheren kleineren Partikeln von bis zu 2,5 Mikrometer (PM 2,5) gelten. "Die neuen Grenzwerte für die feineren und gesundheitsschädlichen Kleinstpartikel sind sehr ehrgeizig. Sie sind aber realistisch, wenn die Maßnahmen an den Emissionsquellen greifen", sagte die umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

"Mit dem heutigen Paket kommen wir weg von sinnlosem Aktionismus kurzfristiger Maßnahmen. Wir bekommen mehr Flexibilität für die Städte und Gemeinden, die trotz aller Anstrengungen die Grenzwerte noch nicht einhalten können. Dazu bekommen wir einen wirksameren Gesundheitsschutz", so Weisgerber.