Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Gesundheitsminister der Europäischen Union beraten am 1. Dezember über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Frage, wie der Schutz von Nichtrauchern in den Mitgliedstaaten verbessert werden kann. Dabei handelt es sich um keine Gesetzesvorschläge, sondern um unverbindliche Empfehlungen. Das Europäische Parlament hat heute im Vorfeld des Ratstreffens nächste Woche den Gesundheitsministern in Form einer “Motion for Resolution”(Entschließungsantrag) Forderungen und Empfehlungen mit auf den Weg gegeben. Die Minister sind allerdings nicht verpflichtet, sich nach den Vorstellungen der Europaabgeordneten zu richten.



“Nichtraucherschutz hat für mich oberste Priorität. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen vor den negativen Folgen des Tabakqualms geschützt werden”, betonte die fränkische Europaabgeordnete Anja Weisgerber heute in der Debatte über einen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum Nichtraucherschutz. Allerdings verwies die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU?Gruppe im Europäischen Parlament auf die nur sehr eingeschränkte Kompetenz der Europäischen Union in Fragen der Gesundheitspolitik: „Die Europäische Union hat in der Gesundheitspolitik nur sehr enge Befugnisse, die Kompetenz liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Deswegen sollen die Mitgliedstaaten entscheiden, welche Regelungen sie zum Schutz der Nichtraucher erlassen. Dies ist auch sinnvoll: Die Mitgliedstaaten sind näher dran an den Problemen und Fragen vor Ort und mir leuchtet nicht ein, warum der Nichtraucherschutz in Lappland und Andalusien in jedem Detail einheitlich von Brüssel aus vorgeschrieben werden muss? Wo ist dort der grenzüber­schreitende Bezug?“ Aus diesem Grund hat die CDU/CSU?Gruppe heute erfolgreich Bestrebungen im Parlament für europaweit einheitliche Regelungen verhindert und eine Mehrheit für ihre Anträge durchgesetzt, die betonen, dass die Mitgliedstaaten diejenigen sind, die für die Gesundheitspolitik und damit auch für den Nichtraucherschutz verantwortlich sind.



Weisgerber verwies zudem auf einen weiteren Vorteil der Mitgliedstaaten: „Die Europäische Union hätte nur die Möglichkeit über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Nichtraucherschutzvorschriften zu erlassen. Die besonders schutzbedürftige Gruppe von Kindern und Jugendlichen wären davon z. B. nicht erfasst, da sie keine Arbeitsnehmer sind. Daher würden europäische Vorschriften zu kurz greifen und ausgerechnet bei der Personengruppe versagen, die besonders an den Folgen des Passivrauchens zu leiden hat.“