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Bundestag stimmt dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu

Informationen aus Berlin, 29. Juni 2020

In einer außerordentlichen Sitzung hat der Bundestag am Montag vergangener Woche das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ziel des Paketes ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen zu unterstützen. Beschlossen wurde unter anderem eine Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Alexander Dobrindt gab zu Beginn des Plenums die Tonlage vor: „Wir müssen aus Verunsicherung zu Mut und Zuversicht kommen.“ Mit dem sogenannten Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz gebe es nicht nur eine Antwort auf die Krise, sondern auch auf bedeutende Zukunftsfragen: „Mit diesem Paket verbinden wir wirtschaftliches Wachstum und ökologische Innovation“, so der CSU-Landesgruppenchef. Die Folgen der Pandemie dürften nicht als Ausrede herhalten, im Bemühen um mehr Nachhaltigkeit nachzulassen. Das 130 Milliarden Euro schwere Paket richte sich an Steuerzahler, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich. Und mit Blick auf die AfD betont Dobrindt: Die Union werde sich den Tendenzen der Rechtsaußen entgegenstellen, wenn sie weiterhin versuche, antieuropäische Ressentiments zu schüren.

Antje Tillmann, die als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen ganz eng in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden war, erinnert bei dieser Gelegenheit noch einmal an die breite Wirkung, die sich die Unionsfraktion von dem Bündel an Maßnahmen verspricht. So komme die Senkung der Mehrwertsteuer allen zugute, da nicht nur die Verbraucher sie in ihren eigenen Portemonnaies spüren werden. Von enormer Bedeutung sei vor allem die Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmen: „Jedes Auto, das jetzt gekauft wird, trägt zur Sicherung der Arbeitsplätze am Fließband und bei den Zulieferern bei.“ Darüber hinaus erinnerte Tillmann an die besonderen Leistungen, die zurzeit von Buchhaltern und Verkäufern erbracht werden: „Wir sind ihnen zu Dank verpflichtet, da sie in kürzester Zeit die Umstellung bewerkstelligen müssen.“