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CSU steht in intensivem Austausch mit dem Einzelhandel

Pressemitteilung, 21. Januar 2021

Überbrückungshilfe III wird auf Druck der Politik vereinfacht und erhöht

Durch die Corona-Pandemie ist der Einzelhandel stark unter Druck. Gute Nachrichten bringt die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber aus Berlin mit: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat bekannt gegeben, dass die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfen III erleichtert und die Abschlagszahlungen deutlich angehoben werden.

„Jetzt, im Lockdown, ist es für die Gewerbetreibenden umso wichtiger, dass die Hilfen, die von uns im Bundestag auf dem Weg gebracht wurden, schnell und vor allem unkompliziert bei den Unternehmern ankommen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber. Wir freuen uns sehr, dass unser stetes Werben bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz Wirkung gezeigt hat und die Auszahlung der Hilfen verbessert und beschleunigt wird.“  

Anja Weisgerber und auch Staatssekretär Gerhard Eck stehen im ständigen Austausch mit der Wirtschaft und dem Einzelhandel, auch in den letzten Monaten. Eck spricht in Wirtschaftsgesprächen regelmäßig mit den Wirtschaftsverbänden, auch unterfrankenweit. Die Bundestagsabgeordnete hat sich in vielen Gesprächen mit Einzelhändlern und anderen Unternehmen nach der Lage erkundigt. Vor einigen Monaten war sie auch vor Ort im Schuhgeschäft von Axel Schöll, Kreisvorsitzender des Handelsverbandes in Schweinfurt, und steht im regelmäßigen und direkten Austausch mit ihm. Daher kennt sie die Lage vor Ort sehr gut und hat die Anliegen mehrfach in den Fraktionssitzungen in Berlin und auch direkt an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier herangetragen.

Bei den Novemberhilfen sind bei vielen Betrieben die Abschlagszahlungen endlich angekommen und seit Mitte letzter Woche erfolgen die regulären Auszahlungen. „Mir dauerte das auch zu lang. Ich bin froh, dass jetzt nachjustiert wird. Die aktuelle Situation verlangt, dass die Kontakte reduziert werden. Deshalb ist der Lockdown richtig. Allerdings müssen die betroffenen Betriebe, gerade auch der Einzelhandel, aufgefangen und nicht weiter vertröstet werden. Unsere Forderungen und die des Einzelhandelsverbandes werden jetzt gehört und das ist gut so“, so Weisgerber weiter.

Die Bundestagsabgeordnete freut sich deshalb, dass am Dienstagabend eine Einigung innerhalb der Bundesregierung zur Verbesserung der Überbrückungshilfe III erzielt wurde. Mit der Einigung am Dienstagabend werden die Überbrückungshilfe III nochmals vereinfacht und erhöht. Konkret ist es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III von bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen. Die Abschlagszahlungen wurden von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht. „Gut ist auch, dass der Bund die Abschlagszahlungen selbst übernimmt, um weiteren zeitlichen Verzögerungen entgegenzutreten. Die Länder werden die finalen Zahlungen im Monat März tätigen“, so Weisgerber. Laut Peter Altmaier sind 80 Prozent der eigentlichen Zahlungen nicht höher als 100.000 Euro, so dass 80 Prozent der kompletten Antragssummen vom Bund jetzt im Februar ausgezahlt werden.

Außerdem gibt es künftig nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung. Demnach sind Unternehmen antragsberechtigt, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen. Ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt. Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt.

Weisgerber begrüßt es außerdem sehr, dass jetzt auch Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kostenposition geltend gemacht werden können, um zum Beispiel Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops zu tätigen. Um den Betrieben und deren Steuerberatern mehr Luft zu verschaffen, hat der Bund die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe II verlängert. Bei der November- und Dezemberhilfe endet die Antragsfrist jetzt am 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März).

„Jetzt geht es auch darum, wie der Einzelhandel mittel- und langfristig widerstandsfähiger wird und künftige Herausforderungen, wie zum Beispiel die immer stärker werdende Digitalisierung und den Strukturwandel, bewältigt“, erklärt Weisgerber. Sie freut sich, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Handel und Kommunen mit einem Hilfsprogramm unterstützen will, damit Innenstädte angesichts des Online-Booms attraktiver werden.

All diese Themen stehen auch im Mittelpunkt eines virtueller Austausch der Abgeordneten Anja Weisgerber und Gerhard Eck, zusammen mit Oberbürgermeister Sebastian Remelé, City-Manager Thomas Herrmann sowie Bezirksrat Stefan Funk mit den Vertretern des Einzelhandelsverbands und von „Schweinfurt erleben“ am kommenden Freitag. Bei dem Gespräch soll es zum einen um die Hilfen, aber auch um mittel-langfristigen Konzepte zur Förderung der Innenstädte gehen.