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Erfolgreiches Förderprogramm wird auf 65 Millionen Euro aufgestockt

Prävention durch Einbruchsicherung

Diese Woche fanden die abschließenden Beratungen für den Bundeshaushalt 2018 statt. Das erfolgreiche Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ der KfW wird um 15 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro aufgestockt und fortgeführt. Um die KfW in die Lage zu versetzen, Förderbescheide bereits für das kommende Jahr ausstellen zu können, sind zusätzlich für 2019 Verpflichtungsermächtigungen von 10 Millionen Euro eingebracht worden.

„Mit dem Programm können alle, die ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden beantragen“, betont die Baupolitikerin Dr. Anja Weisgerber.

Die KfW fördert
• den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren,
• den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern,
• den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren,
• den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung, von Bewegungsmeldern und der Beleuchtung des Eingangsbereichs,
• den Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen.

Höhe des Zuschusses pro Antrag
• Bis 1.000 Euro förderfähiger Investitionskosten: 20 % Zuschuss
• Darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten: 10 % Zuschuss
Es werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen, mit den Maßnahmen kann erst nach Rückmeldung der KfW begonnen werden.

Mehr Informationen zum Programm „Investitionszuschuss Einbruchschutz“ gibt es auf der Internetseite der KfW. Dort können über das KfW-Zuschussportal auch direkt Zuschüsse beantragt werden.


Stand: Juli 2018