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Krankenhausreform: Erstes Aufatmen für die Krankenhäuser

Pressemitteilung, 13. Oktober 2015

Ein Thema treibt die Krankenhäuser derzeit um: Die geplante Krankenhausreform. Mitte September versammelten sich daher rund 200 Mitarbeiter der Bezirkskliniken in Werneck, um unter dem Motto „Schluss mit Kaputtsparen“ gegen die geplante Reform zu protestieren. Zudem fand in Würzburg eine unterfrankenweite Protestaktion statt, an der Kliniken aus dem gesamten Bezirk teilnahmen. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber, die bei der Protestaktion in Werneck anwesend war, versprach damals, sich für Verbesserungen einzusetzen. In diesem Zusammenhang stand Weisgerber auch mit den anderen Krankenhäusern ihres Wahlkreises Schweinfurt-Kitzingen in Kontakt.

Versprochen – gehalten: „Der Druck trägt erste Früchte“, vermeldet nun Weisgerber. In den Verhandlungen auf Bundesebene konnte durchgesetzt werden, dass der Versorgungszuschlag 2016 nicht ersatzlos gestrichen wird, sondern durch einen Pflegepersonalzuschlag ersetzt wird. Damit stehen den Krankenhäusern weiterhin jährlich bundesweit zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zur Verfügung. Für die bayerischen Krankenhäuser bedeutet dies 77 Mio. Euro im Jahr. „Damit wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Kosten für Pflegepersonal zielgenauer als bisher gedeckt werden und der rote Stift nicht bei der Pflege angesetzt wird“, so Weisgerber. Ergänzt wird diese Initiative durch das Pflegestellenförderprogramm, für das in den nächsten Jahren 660 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Eine weitere Forderung der Wernecker Krankenhausbelegschaft war, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen besser finanziert werden. Bisher werden seitens der Krankenkassen Tariflohnsteigerungen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze voll ausgeglichen, darüber hinausgehende Tariflohnsteigerungen mussten die Krankenhäuser aus eigenen Mitteln finanzieren. Jetzt gibt es gute Nachrichten: „Auf unseren steten Druck hin haben Bund und Länder beschlossen, bei Tarifanpassungen, die über die Obergrenze hinausgehen, einen hälftigen Ausgleich vorzunehmen“, so Weisgerber.

Zudem werden die Krankenhäuser durch Abschaffung des Investitionskostenabschlags bei der ambulanten Krankenhausversorgung in Höhe von 75 Mio. Euro entlastet.

„Das Gesetzgebungsverfahren dauert noch an. Ich werde mich weiterhin in Berlin dafür stark machen, dass die notwendige medizinische Versorgung in der Fläche erhalten bleibt“, so Weisgerber. Der Bundestag beschließt nach aktuellem Planungsstand am 4. November 2015 abschließend über das Krankenhausstrukturgesetz in zweiter und dritter Lesung.