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So helfen wir der Landwirtschaft - Erntehelfer und Saisonarbeiter

Informationen zum Corona-Virus, 26. März 2020

„Seit zwei Wochen versuche ich an jedem erdenklichen Hebel zu ziehen, um unseren Landwirten bei der Einreise von Erntehelfern und Saisonarbeitern zu helfen“, betont Anja Weisgerber. Bundesinnenminister Seehofer hat nach Abstimmung im Bundeskabinett zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus angeordnet, dass Saisonarbeitskräften und Erntehelfern die Einreise nach Deutschland im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen seit 25. März 2020 nicht mehr gestattet wird. Er hat seine Entscheidung damit gegründet, dass ein Infektionsrisiko durch die vielen einreisenden Erntehelfer reduziert werden muss.

„Wir lassen die Landwirte aber nicht allein. Es werden mehrere Maßnahmen getroffen, um Erntehelfer und Saisonarbeiter zu gewinnen und so den Ausfall von Erntehelfern aus dem Ausland zu kompensieren“, so Weisgerber weiter.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am Mittwoch vergangener Woche mit den Maschinenringen Deutschlands die kostenlose Jobvermittlungsplattform „Das Land hilft“ gestartet. Wer Unterstützung anbietet oder sucht, findet den Link hier: www.daslandhilft.de. Mit Landwirtschaftsministerin Klöckner wurden zudem folgende sieben Hilfspunkte beschlossen:

1. Die Land- und Ernährungswirtschaft wird fortan als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Das heißt, es wird dafür gesorgt, dass sie auch unter den derzeitigen Gesundheitsschutzmaßnahmen aufrechterhalten wird.

2. Es folgt eine Ausweitung der „70-Tage-Regelung“ auf bis zu 115 Tagen, gültig ab sofort und bis vorerst zum 31. Oktober. Das betrifft auch Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind.

3. Durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird es anderen Unternehmen ermöglicht, befristet ihre Beschäftigte landwirtschaftlichen Betrieben zu überlassen. Diese Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen (in Richtung Ernährungs- und Landwirtschaft) reagieren zu können.

4. Wenn ein Beschäftigter jetzt in Kurzarbeit geht, kann er in der Landwirtschaft etwas hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Das schafft einen Anreiz, in der Landwirtschaft jetzt zu helfen. Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

5. Für die Dauer das Jahres 2020 gilt: Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständler wird deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Durch eine Gesetzesänderung haben wir sichergestellt, dass den Studenten, die in der Landwirtschaft helfen, das Bafög nicht gekürzt wird.

6. Arbeitszeitflexibilisierung: Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden Grenze/ 6-Tage Woche) dürfen vorübergehend in der Landwirtschaft überschritten werden.

7. Kündigungsschutz für Landwirte, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen. In diesen Fällen darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

Bayerns Innenminister Herrmann hat zudem die Ausländerbehörden in einem aktuellen Schreiben darauf hingewiesen, Asylbewerbern eine Erntehelfertätigkeit nach Möglichkeit ab sofort zu erlauben. Da die Gewinnung von Erntehelfern im öffentlichen Interesse steht, sollen die Ausländerbehörden ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und notwendige Beschäftigungserlaubnisse offensiv erteilen. Die Hinweise des Innenministeriums gelten für Asylbewerber im laufenden Verfahren ebenso wie für bereits abgelehnte Asylbewerber.

Entsprechende Beschäftigungserlaubnisse werden allerdings nur zeitlich beschränkt für die Zeit der Erntehelferarbeit erteilt werden. Sein Ministerium habe die Ausländerbehörden außerdem gebeten, Aufenthaltstitel und Beschäftigungserlaubnisse für Ausländer, die im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs tätig sind, zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung prioritär zu behandeln und zu verlängern.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums:
https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/corona-virus-faq-fragen-antworten.html