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Verbesserungen beim Insektenschutz

Aktuelles aus Berlin, 24. Juni 2021

Insektenschutz voranbringen – Landwirtschaft weiter ermöglichen

Insektenschutz kann nur zusammen mit der Landwirtschaft funktionieren. Deswegen haben wir im Gesetzgebungsverfahren des Bundesnaturschutzgesetzes von Anfang an und bis zuletzt sehr stark für Verbesserungen im Sinne unserer Landwirte gekämpft und wir haben auch Verbesserungen erreicht. Insektenschutz und Artenvielfalt mit freiwilligen Vereinbarungen für einen kooperativen Naturschutz ist unser aller Aufgabe und nicht nur die Aufgabe der Landwirte. Auch dazu haben wir nach in intensiven Verhandlungen Verbesserungen im Regelungspaket auf den Weg gebracht:

Neue Erfolge im Gesetzgebungsverfahren:
• Der kooperative Ansatz bleibt auch in Zukunft das Mittel der Wahl.
• Wir stärken den Ansatz „Natur auf Zeit“ zur Schaffung lediglich temporärer Lebensräume für mehr Naturschutz und Landschaftspflege.
• Ausbringungsverbote für Biozidprodukte werden auf rein nationale Schutzgebiete beschränkt.
• Beim Biotopschutz bleiben bestehende Länderregelungen unverändert. Dadurch werden die bayerischen Regelungen nicht in Frage gestellt.
• Zusätzliche 65 Mio. Euro Bundesmittel gehen als Ausgleich für die Pflanzenschutz-Einschränkungen direkt an die betroffenen Landwirte. Mit der Kofinanzierung der Länder stehen den Landwirten 100 Mio. Euro und mit den bisherigen Mitteln rund 250 Mio. Euro für Insektenschutzleistungen über die GAK zur Verfügung.
• Wir beschließen Maßnahmen für weniger Lichtverschmutzung und beschränken den Betrieb von Skybeamern bzw. Himmelstrahlern.
• Wir schränken die Nutzung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume ein.


Die bereits erzielten Erfolge bleiben bestehen:
• Es wird keine Verbote in Vogelschutzgebieten geben.
• Es wird keine Verbote bei Trockenmauern im Weinbau geben, damit dieser in Steillagen nicht beeinträchtigt wird.
• In FFH-Gebieten: Kein Pflanzenschutzmittelverbot bei Sonderkulturen, freiwilliger Ansatz beim Ackerbau bleibt und es wird keinen Automatismus ab 2024 geben.
• Kein Gewässerschutz bei kleinen Gewässern, Länder können bestehende Abstände beibehalten.

Das sind insgesamt gute Verbesserungen, die wir im Sinne unserer Landwirte erzielen konnten. Diese waren auch die Voraussetzungen, unter denen wir dem Gesetz zugestimmt hätten und diese werden nun erfüllt. Außerdem wird mit einer neuen Regierungskoalition nach der Wahl das Gesetz nicht besser, sondern sicher eher schlechter. Es war uns wichtig, dass die Beschlüsse im Sinne unserer Landwirte nachgebessert werden, denn ein gelungener Insektenschutz geht nur mit den Landwirten und nicht gegen sie!