Rede im Plenum zum Initiativbericht Antidiskriminierung

Straßburg

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem sind wir uns alle einig: Wir sind gegen jegliche Form der Diskriminierung. Das möchte ich ganz zu Beginn klarstellen. Allerdings gibt es unterschiedliche Ansätze, wie man dieses Ziel erreichen kann. Ich bin der Ansicht, dass der Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene nicht zwingend besser geregelt werden kann als auf nationaler. Auch hier sollten wir das Subsidiaritätsprinzip beachten. Viele Lebensbereiche sind derzeit durch die Antidiskriminierungsvorschriften der EU geregelt. In den letzten Jahren sind vier Antidiskriminierungsrichtlinien verabschiedet worden: die Antirassismus-, die Beschäftigungs-, die Gleichberechtigungs- und die Unisex-Richtlinie.

Derzeit laufen sehr viele Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten wegen Problemen bei deren Umsetzung. Genau genommen sogar gegen 20 Länder, das sind drei Viertel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Rechtsunsicherheit ist hier offensichtlich sehr groß. Ein neuer, breiter und pauschalisierender Ansatz in Form einer Rahmenrichtlinie ist die falsche Antwort auf die hier bestehenden Rechtsunsicherheiten. Die gegenwärtigen Probleme müssen erst analysiert werden, bevor die Kommission neue Richtlinien vorschlägt.

Ansonsten sind das Resultat mehr Bürokratie, mehr Kosten für die Bürger und weniger Rechtsklarheit, womit niemandem, insbesondere nicht dem Kampf gegen Diskriminierung, gedient ist. Aus diesem Grund bin ich wie meine Fraktion gegen die Artikel im Bericht Elizabeth Lynne, die eine Rahmenrichtlinie, eine horizontale Richtlinie fordern. Wenn die anderen Fraktionen sich aber durchsetzen und die Forderung nach einer Rahmenrichtlinie bestehen bleibt, sehe ich mich gezwungen, gegen den Bericht zu stimmen. Nicht, weil ich gegen einen Schutz vor Diskriminierung bin, sondern weil eine Rahmenrichtlinie auf europäischer Ebene meiner Meinung nach der falsche Weg ist. Im Bereich der Behinderung haben alle Mitgliedstaaten und auch die Europäische Gemeinschaft die UN-Behindertenkonvention unterzeichnet. Hier müssen und werden wir unseren Verpflichtungen nachkommen. Mit einer weiteren unklaren und schwammigen Rahmenrichtlinie helfen wir allerdings niemandem.