28. Plenarrede: Beratung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht

Rede im Deutschen Bundestag, 09. März 2017

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erst heute Mittag haben wir hier im Hohen Haus wieder darüber diskutiert, wie die Mieten in unseren Städten bezahlbar bleiben können. Ein entscheidender Baustein zur Lösung ist - wir haben es heute in der Debatte schon gehört -: bauen, bauen, bauen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine gute Grundlage, um dem Wohnraummangel entgegenzutreten. Neben der Stärkung der Innenentwicklung durch das urbane Gebiet - dies ist uns ganz besonders wichtig - erweitern wir auch das beschleunigte Bebauungsplanverfahren auf Ortsrandlagen. Denn allein durch Innenentwicklung werden wir es nicht schaffen, den Bedarf von bis zu 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr zu decken. Das haben auch die Experten in der Anhörung verdeutlich.

 

Deshalb geben wir den Kommunen dort - und nur dort -, wo die Innenentwicklung an ihre Grenzen stößt, ein Planungsinstrumentarium zur Wohnbaulandmobilisierung an die Hand. Die Innenentwicklung hat weiterhin Priorität. § 13b Baugesetzbuch war sicherlich - wir haben es der Debatte gerade schon entnommen - einer der umstrittensten Punkte in den Verhandlungen. Doch wir haben letztendlich einen Kompromiss gefunden und das Instrument zusätzlich zu den Beschränkungen, die bereits vorgesehen waren, auch noch zeitlich eingeschränkt. Um einer möglichen Vorratsbeschlussfassung entgegenzuwirken, muss der Aufstellungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren bis zum 31. Dezember 2019 gefasst sein und das Verfahren komplett bis spätestens 31. Dezember 2021 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein. Damit ist das beschleunigte Verfahren eine kurzfristige Antwort, um eine besondere Herausforderung bei der Wohnraumversorgung zu bewältigen und den akuten Bedarf zu decken.

 

Uns ist bewusst, dass jede Neuerschließung von Bauland die Frage des Flächenverbrauchs aufwirft. Ich sage auch als Umweltpolitikerin ganz klar: Es ist und bleibt unser politisches Ziel, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren. Es ist doch aber auch unsere politische Aufgabe, langfristige Ziele mit den unabweisbaren akuten Bedürfnissen der Menschen, der Bevölkerung in Ausgleich zu bringen. Gerade wenn das Instrument nicht nur in großen Städten greift, sondern auch in ländlichen Räumen, führt dies zu einer Entlastung der überhitzten Metropolen und Innenstädte. Der Sickerungseffekt kann vielen Haushalten, insbesondere jungen Familien, dabei helfen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das ist doch unser gemeinsames Ziel.

 

Viele Kollegen behaupten immer wieder, dass die Umweltbelange im beschleunigten Verfahren vollkommen unter den Tisch fallen. Da muss man aber bei der Wahrheit bleiben. Das stimmt so nicht. In jedem Fall hat die Kommune die Belange von Umwelt und Naturschutz in ihre Abwägungsentscheidungen mit einzubeziehen. Auch Öffentlichkeit und Bürger werden beteiligt, aber eben in einem vereinfachten Verfahren, in einer vereinfachten Form. Die Interessen der Umwelt und der Bevölkerung fallen also nicht vollkommen unter den Tisch.

 

Abschließend möchte ich noch betonen, dass wir mit dem Instrument lediglich den kommunalen Handlungsspielraum vergrößern. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, das mir immer sehr wichtig ist, vertraue ich jedoch darauf, dass unsere Kommunen auch mit Blick auf den Flächenverbrauch verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgehen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle etwas Persönliches sagen: Ich war viele Jahre Gemeinderätin und bin immer noch im Kreistag tätig. Aufgrund meiner Erfahrung aus dem Gemeinderat weiß ich, dass Gemeinderäte verantwortungsvoll handeln. Es kann doch nicht sein, dass wir den Kommunen unterstellen, sie würden ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein Baugebiete ausweisen. Das stimmt so nicht, meine Damen und Herren.

 

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na ja, es gibt auch andere!)

 

Weiterhin begrüße ich, dass wir im Gesetzgebungsverfahren eine Lösung für das Dauerwohnen in Erholungsgebieten gefunden haben und hier Rechtssicherheit schaffen. Schön ist auch, dass die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere von Familien mit mehreren Kindern, in die Grundsätze der Bauleitplanung aufgenommen werden.

 

In dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir darüber hinaus einen Aspekt, der mich persönlich, auch als ehemalige Europaabgeordnete, schon lange begleitet: Wir stellen die sogenannten Einheimischenmodelle auf rechtssicheren Boden, indem wir hervorheben, dass diese dem Erwerb von angemessenem Wohnraum durch einkommensschwächere Personen der örtlichen Bevölkerung dienen. Das ist ein weiteres gutes Signal an unsere Kommunen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was lange währt, wird endlich gut; das fasst die Verhandlungen zur vorliegenden Baurechtsnovelle sehr treffend zusammen. Daher möchte auch ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere beim BMUB, aber auch bei der Opposition für die gute, wenn auch nicht immer einfache Zusammenarbeit in den letzten Monaten bedanken. Doch die langen und intensiven Diskussionen haben sich ausgezahlt. Am Ende haben wir ein gutes Ergebnis erzielt.

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

 

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