Ausbau der Windenergie: Verbesserte kommunale Steuerung durch die Länderöffnungsklausel

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Die Energiewende stellt unser Land vor große Herausforderungen. Der CSU ist dabei besonders wichtig, dass die Energiewende Hand in Hand mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgt, denn nur so können wir den Umbau unserer Energieversorgung zum Erfolg führen. Dies gilt besonders für den Ausbau der Windenergie. Denn die Akzeptanz von Windenergie hängt in hohem Maße von der Gesamthöhe der Anlagen sowie von der Entfernung dieser Anlagen zur Wohnnutzung ab. Die Technik im Bereich der Windenergie hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht, sodass die Anlagen heute eine Gesamthöhe von bis zu 200 Metern haben. Im Vergleich dazu betrug die durchschnittliche Gesamthöhe Ende der 1990er Jahre nur 100 Meter. Die CSU unterstützt den Ausbau der Windenergie, aber eben nur dort, wo es passt. Windräder in sensible Landschaften zu bauen oder in die Nähe von Dörfern, wo die Menschen es ablehnen, trägt nicht zur Akzeptanz bei der Bevölkerung bei.

Deshalb hat sich die CSU schon im Bundestagswahlkampf dafür eingesetzt, dass den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung zu definieren. Diese zentrale Forderung konnten wir nun umsetzen. Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer sog. Länderöffnungsklausel in Baugesetzbuch beschlossen. Durch diese Neuregelung im Baugesetzbuch können die Bundesländer bis Ende 2015 entscheiden, ob sie durch Landesgesetze Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und baulichen Nutzungen einführen. Wie groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat, können die Länder selbst regeln. Dadurch können die Länder auf die differenzierten Voraussetzungen vor Ort reagieren, wie beispielsweise auf die Topographie oder die Akzeptanz vor Ort.

Mit Inkrafttreten der Länderöffnungsklausel zum 1. August 2014 ist der Weg für ein bayerisches Gesetz zu Mindestabständen frei. Die Bayerische Staatregierung hat bereits einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt. Dieser durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren und soll noch im Herbst verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung künftig grundsätzlich das Zehnfache der Höhe der Anlage betragen soll. Durch kommunale Bebauungspläne können Kommunen jedoch Ausnahmen zulassen, wenn vor Ort Konsens darüber herrscht. Kommunen können demnach künftig aktiv im Rahmen der Bauleitplanung darüber entscheiden, ob sie Windenergieanlagen unterhalb des Mindestabstandes zulassen. Dadurch wird die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, denn durch die Bauleitplanung werden die Standorte von Windenergieanlagen somit in einem demokratischen und transparenten Verfahren bestimmt. Und damit genau dort, wo die Menschen betroffen sind.