Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Aktuelles zum Corona-Virus, 29. März 2020

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium beschreiben die Eckpunkte der finanziellen Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse, d.h. keine Kredite) für Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programm verzichtet bewusst auf weitere Differenzierungen und Nachweise, um eine rasche und unbürokratische Abwicklung zu gewährleisten. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Weitere Informationen unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html


Die Antragsformulare gibt es online bei den Bundesländern:
• Bayern
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/