Deutscher Bundestag beschließt die Mietpreisbremse

Foto: Jared Preston/Montage: Buero MdB Weisgerber

Ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, war eines der Wahlversprechen der Union. Mit der Einführung der Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 wurde ein wichtiger Baustein dazu umgesetzt. Einmal mehr gilt: Versprochen – Gehalten!


Mit der Mietpreisbremse dämpfen wir die stark steigenden Mieten in angespannten Wohnungsmärkten und Universitätsstädten und gewährleisten, dass die Menschen in ihren angestammten Wohnvierteln wohnen bleiben können und nicht verdrängt werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen, bei dem es keine Rolle spielen darf, ob man im ländlichen Raum oder in einer Großstadt leben möchte.

 
Die Regelung sieht vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf. Die Bundesländer werden ermächtigt, für höchstens fünf Jahre die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen.


Uns als CDU/CSU-Fraktion war wichtig, das Instrument klug auszugestalten. Denn die Mietpreisbremse selbst setzt nur am Symptom an und bekämpft nicht die Ursache, nämlich mangelnden Wohnraum in den angespannten Wohnungsmärkten. Deshalb haben wir die vollständige Ausnahme von Neubauten von der Mietpreisbremse durchgesetzt und so verhindert, dass sie zu einer Investitionsbremse wird. Denn der beste Mieterschutz ist der Bau von neuen Wohnungen. Durch die Ausnahme von umfassend modernisierten Wohnungen bei der Erstvermietung wurden zudem den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen. Denn damit bleibt der Anreiz, energetisch zu sanieren, bestehen. Schließlich haben wir durchgesetzt, dass die Länder für die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, konkrete Maßnahmenpläne vorlegen müssen, wie sie den Wohnungsmangel bekämpfen wollen.


Somit werden mit der Mietpreisbremse nicht nur die Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen geschützt, wir behalten durch die gebietsbezogene Anwendung auch die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes in ländlichen Gebieten und in Ballungsräumen im Blick.
Weitere Informationen zur Mietpreisbremse finden Sie unter http://www.mietpreisbremse.bund.de.


Eine Liste der Orte in Bayern, in denen die Mietpreisebremse gilt, finden sie hier.

 

Stand: März 2015