Entwicklung des Wohnungsmarktes im Blick

Pressemitteilung, 05. März 2015

Heute hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Mietpreisbremse beschlossen. Dazu erklären der der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Michael Frieser und die zuständige CSU-Berichterstatterin im Rechtsausschuss im Dr. Anja Weisgeber:
„Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat einmal mehr Wort gehalten. Die Mietpreisbremse kommt. Die Länder können diese in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten für einen befristeten Zeitraum einführen. Für diese Gebiete müssen örtliche Maßnahmen, die für ein größeres Angebot an Wohnungen sorgen werden, vorliegen. Das ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland“, sagte Michael Frieser.

„Zudem haben wir das Instrument klug ausgestaltet. Durch die vollständige Ausnahme von Neubauten von der Mietpreisbremse verhindern wir, dass sie zu einer Investitionsbremse wird. Denn der beste Mieterschutz ist der Bau von neuen Wohnungen. Hinzu kommt, dass durch die Ausnahme von umfassend modernisierten Wohnungen bei der Erstvermietung auch den Belangen des Klimaschutzes zumindest anteilig Rechnung getragen werden konnte. Denn damit bleibt der Anreiz, energetisch zu sanieren, bestehen“, ergänzte Anja Weisgerber.

Mit der Mietpreisbremse werden somit nicht nur die Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietpreisforderungen geschützt, sondern wir behalten durch die gebietsbezogene Anwendung auch die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes in ländlichen Gebieten und in Ballungsräumen im Blick. Mithin wurde ein weiterer Baustein des Bayernplans umgesetzt.

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat heute die Einführung einer Mietpreisbremse in angespannten Wohnungslagen beschlossen. Künftig darf die Miete bei Wiedervermietung in diesen Gebieten maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Darüber hinaus wurde bei der Vermittlung von Wohnungen das sog. Bestellerprinzip eingeführt. Zukünftig zahlt in der Regel damit derjenige, der die Maklerleistung bestellt hat.