„FÖRDERN UND FORDERN“ im neuen Integrationsgesetz

Juli 2016

Im Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag ein bundesweites Integrationsgesetz verabschiedet. Die Bewältigung des enormen Zugangs von Flüchtlingen stellt uns vor große Herausforderung. Mit dem Integrationsgesetz wollen wir den Bleibeberechtigten eine neue Heimat geben und sie schnell integrieren. Dabei gilt: Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration.

Mit dem Integrationsgesetz setzen wir das von der CSU geforderte Prinzip des Förderns und Forderns konsequent um, indem weitgehende Angebote an Integrations- und Sprachkurse sowie ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt eingeführt werden, andererseits im Falle der Integrationsverweigerung auch Sanktionen und Leistungskürzungen vorgesehen sind.


Im Integrationsgesetz werden wesentliche Forderungen der CSU-Landesgruppe im Bereich „Fordern“ umgesetzt:

• Der Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen wird erleichtert. Wenn Flüchtlinge jedoch Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ablehnen oder abbrechen, drohen ihnen Leistungskürzungen. Das Gleiche gilt, wenn sie bestimmten Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachkommen.
• Anerkannte Flüchtlinge werden gesetzlich verpflichtet, für drei Jahre ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu haben, dem sie für ihr Asylverfahren zugewiesen worden sind. Innerhalb der Bundesländer können die zuständigen Behörden dem anerkannten Flüchtling einen bestimmten Wohnort zuzuweisen oder bestimmte Städte auszuschließen. Dadurch soll die Bildung von sozialen Brennpunkten in Ballungszentren verhindert werden. Die Regelungen sollen nicht für anerkannte Flüchtlinge gelten, die einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung oder einer Ausbildung nachgehen.

• Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge soll grundsätzlich erst nach fünf Jahren erteilt werden können - und auch nur dann, wenn bestimmte Integrationsleistungen nachgewiesen werden können. Dazu zählen „hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“, zudem muss der Lebensunterhalt „überwiegend gesichert“ sein. Als Anreiz für eine schnelle und nachhaltige Integration soll in besonderen Fällen einer „herausragenden Integration“ eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren möglich sein.


Daneben wird im Integrationsgesetz das Prinzip des Förderns umgesetzt. Die Angebote sind jedoch nicht beliebig, sondern verbindlich. Bei Abbruch oder Verweigerungen drohen Sanktionen und Leistungskürzungen. Der Schwerpunkt liegt in der Vermittlung der deutschen Sprache, der Ausbildung und Qualifizierung sowie der Integration in den Arbeitsmarkt.


Folgende verbindliche Angebote und Anreize werden gesetzt:

• Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen wird erheblich verbessert und ausgebaut.
• Es werden 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten während des Asylverfahrens geschaffen, um die Flüchtlinge niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen. Sie sollen eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde erhalten und zur Übernahme der Tätigkeit auch verpflichtet werden können.
• Befristet wird der Zugang zu verschiedenen Instrumenten der Ausbildungsförderung für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldeten und Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel geöffnet.
• Für die Dauer einer dreijährigen Ausbildung erhalten Flüchtlinge eine Duldung und damit Schutz vor Abschiebung. Sofern anschließend eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung erfolgt, wird ein Aufenthaltsrecht von zwei Jahren erteilt („3+2-Regelung“). Bei vorzeitiger Beendigung oder Abbruch der Ausbildung wird dem Flüchtling einmalig eine Duldung für sechs Monate für die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz erteilt.
• Zur Erleichterung der Beschäftigungsaufnahme wird für drei Jahre für Ausländer mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in bestimmten Agenturbezirken der Agentur für Arbeit auf die Vorrangprüfung verzichtet.


Integration ist keine Einbahnstraße. Mit dem vorliegenden Integrationsgesetz wird daher nicht einseitig das Integrationsangebot ausgebaut, sondern auch verbindlich Integrationsleistung eingefordert und bei Nicht-Erbringung sanktioniert. Menschen, die Eigeninitiative und Integrationsbereitschaft zeigen, werden belohnt. Zuwanderer müssen unsere Sprache lernen, unsere Bildungsangebote annehmen und hier für ihren Lebensunterhalt arbeiten wollen. Dabei werden wir sie unterstützen. Doch das alleine reicht nicht. Jeder Flüchtling muss zudem unsere Werteordnung und Leitkultur achten. Denn sie sind die Grundlage für das Zusammenleben in Deutschland. Menschen, die sich dem verweigern, werden konsequent mit Sanktionen und Leistungskürzungen belegt.

Stand: Juli 2016