Grüne Gentechnik: Weg frei für Anbauverbote

Corn cob © Nikolay Petkov - Fotolia.com #10066189

Pressemitteilung, 22. Mai 2014

„Wir nehmen die Sorgen und Vorbehalte der Menschen hinsichtlich der grünen Gentechnik ernst. Deshalb wollen wir keinen Gentechnikanbau auf Bayerns Äckern“, so die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. In Bayern sehen weder Verbraucher noch die Landwirte den Mehrwert der grünen Gentechnik. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag setzt sich daher dafür ein, dass die Bundesländer den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbieten können. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen wurde auf Druck der CSU auf den Weg gebracht. „Die Einigung der Koalition ist ein riesiger Schritt nach vorn. Und sie ist ein großer Erfolg der CSU, die die Initiative für einen gemeinsamen Koalitionsantrag ergriffen hat. Mit dem Antrag hat die Bundesregierung nun ein klares Mandat für die Verhandlungen in Brüssel“, kommentiert Weisgerber den Vorstoß.

Bereits 2009 hatte die CSU auf europäischer Ebene erfolgreich einen Gesetzgebungsvorschlag bei Kommissionspräsident Barroso eingefordert, der den Mitgliedstaaten ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von GVO gibt. Während sich das Europäische Parlament im Sommer 2011 mit großer Mehrheit für die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten beim GVO-Anbau ausgesprochen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ins Stocken geraten. Jetzt gibt es positive Signale aus Berlin und Brüssel. Die Blockade im Gremium der Mitgliedstaaten ist gebrochen und Deutschland beteiligt sich konstruktiv an den Verhandlungen für ein neues zweistufiges Prozedere, das einzelnen Regionen ermöglichen soll, den GVO-Anbau bei sich rechtssicher zu untersagen. Damit hat das Gesetzgebungsverfahren nun sehr große Chancen verabschiedet zu werden und Bayern könnte den Anbau von GVO und damit auch der umstrittenen Genmaislinie 1507 verbieten. Jetzt müssen die Mitgliedstaaten in Brüssel schnell zum Abschluss kommen, damit umgehend ein nationales Umsetzungsgesetz verabschieden werden kann, das auch die Interessen der Bundesländer sichert. „Die Behörden vor Ort kennen die regionalen Gegebenheiten am besten. Was auf bayerischen Feldern angebaut wird, soll nicht in Brüssel oder Berlin, sondern in Bayern entschieden werden“, so Weisgerber abschließend.