Grundsteuer-Reform auf gutem Weg

Themen in Berlin, 28. Juni 2019

CSU erfolgreich: Länder können eigenes Modell beschließen.

Die geplante Reform der Grundsteuer, die in dieser Sitzungswoche von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Somit kann Bayern ein einfaches Flächenmodell umsetzen, das aufkommensneutral ist und Mietsteigerungen verhindert. Auch entstehen keine neuen bürokratischen Hürden. „Ich freue mich, dass wir uns durchgesetzt haben, denn der Kompromiss ist gut für Bayern“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirkt, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Stand: Juni 2019