Hilfen für Mitarbeiter und Unternehmen - Bundestag beschließt das Corona-Steuerhilfegesetz

Aktuelles zum Corona-Virus, 25. Mai 2020

Die Corona-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Um den Gefahren eines geringeren Wachstums zu begegnen, verabschiedete der Bundestag nun ein Gesetz, das gemeinsam von CDU/CSU und SPD eingebracht wurde. Die Sicherung von Beschäftigung und die nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung stehen dabei im Fokus.

Folgende steuergesetzliche Vorhaben wurden auf den Weg gebracht:

• Hilfen für Gastronomen: Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt vom Juli 2020 bis Juni 2021 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen. Der CSU war die Senkung ein wichtiges Anliegen. Denn im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind gastronomische Betriebe auf Grund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der Corona-Pandemie betroffen.

• Erleichterung für Arbeitgeber: Das Gesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden.

• Entlastung der Kommunen bei der Umsatzsteuer: Die Kommunen bekommen mehr Zeit zur Umsetzung der 2015 neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen. Die Übergangsfrist wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, damit sich die Kommunen jetzt die Bewältigung der Corona-Pandemie konzentrieren können. Eine Maßnahme, für die sich insbesondere auch die Bundesländer mit Nachdruck eingesetzt hatten.