Informationen zum 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

Aktuelles aus Berlin, 18. November 2020

In den letzten Tagen erreichen mich sehr viele Anrufe und Zuschriften zum 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage. Deshalb habe ich alle Informationen dazu in diesem Beitrag zusammengefasst:

Was ist der Hintergrund? Wie ist die Lage der Corona-Pandemie in Deutschland und in anderen Ländern Europas? Warum müssen wir handeln?

Die Corona-Krise stellt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Denn sie birgt nicht nur gesundheitliche, sondern auch wirtschaftliche Schwierigkeiten. Wir wollen Menschenleben schützen, gleichzeitig unsere Wirtschaft stabilisieren und unsere Schulen und Kindergärten offenhalten.

Am 12. November wurden deutschlandweit 23.462 Neuinfektionen registriert und damit mehr als an jedem anderen Tag bisher. Insgesamt beläuft sich die kumulative Zahl der Corona-Infektionen auf mehr als 815.746 in Deutschland.

Mit den getroffenen Maßnahmen haben wir einiges erreicht. Aber die Infektionszahlen steigen – zwar gedämpfter, aber sie steigen immer noch an und deshalb ist die Gefahr, dass auch unser Gesundheitssystem in Deutschland an die Grenzen kommt, immer noch nicht abgewendet.

Die CSU-Landesgruppe hatte am Montag ein Gespräch mit Prof. Dr. Meyer-Hermann. Er ist Experte zur Beurteilung der Infektionszahlen und wie sie sich weiterentwickeln. Er sagte, dass ohne Maßnahmen um die Weihnachtszeit viele Ärzte in den Krankenhäusern die Regeln der sogenannten Triage hätten einsetzen müssen. Triage ist ein französisches Wort und heißt Auswahl. Es bedeutet, dass die Ärzte bei zu wenigen Betten entscheiden müssen, wen sie intensivmedizinisch behandeln können und wen nicht.

Ein Blick in die angrenzenden Nachbarländer um uns herum (Belgien, Niederlande, Österreich, Frankreich, Italien, Tschechien, Polen) zeigt, dass die Krankenhäuser dort fast überall stark ausgelastet und deutlich mehr Menschen infiziert sind als bei uns in Deutschland. Deshalb wurden dort auch noch einmal verschärfte Maßnahmen getroffen, z. B. in Österreich, Frankreich, Italien oder jetzt auch in Schweden, das immer herangezogen wurde als Land, das ohne solche Maßnahmen auskommt. Wie im Frühjahr hat Schweden mit seinen rund 10,3 Millionen Einwohnern mittlerweile wieder die mit Abstand höchsten Neuinfektionszahlen Skandinaviens. Nachdem die Zahlen im Sommer in Schweden zurückgegangen waren, sind sie nun im Herbst wieder rasant angestiegen. Deshalb wurden jetzt auch dort deutliche und klare Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Auch die Strategie der natürlichen „Durchseuchung“, die immer einmal diskutiert wurde, wird auch in Schweden nicht praktiziert. Sie ist nicht der richtige Weg. Wir sind überzeugt, dass die Schäden, die uns im Falle einer unkontrollierten „Durchseuchung“ unmittelbar aber auch mittelbar drohen, diese Belastungen um ein Vielfaches überträfen und in eine humanitäre und wirtschaftliche Katastrophe münden können. So würde eine unkontrollierte Durchseuchung zu einer eskalierenden Zunahme an Todesopfern führen. Konkret bedeutet das, nach Aussage von Experten, 70.000 Tote in Deutschland. Das will niemand! Sie haben doch sicher auch Eltern und Großeltern. Denken Sie auch daran, dass sie stark gefährdet sind.

Eine Krankenschwester auf der Intensivstation in Belgien hat erst kürzlich in den Tagesthemen unter Tränen berichtet, dass sie den Menschen bald sagen muss, dass sie ihnen aufgrund der mangelnden Intensivbettenkapazitäten nicht helfen kann. Sie muss sich dann entscheiden, wem sie hilft. Und wie lebt man dann mit einer solchen Entscheidung, hat die Krankenschwester die Zuschauer gefragt.

Soweit darf es in Deutschland nicht kommen! Deshalb müssen wir die Kontakte reduzieren. Die Krankenhäuser sind jetzt schon stark ausgelastet. Wenn die Intensivbetten immer stärker genutzt werden und wir die Grenze der Behandlungsmöglichkeiten erreichen, dann müssten wir auch in Deutschland entscheiden, wer behandelt wird und wer nicht. Und wer sollte uns in Deutschland dann helfen, wenn in allen Ländern um uns herum die Intensivbetten so stark ausgelastet sind.

Wir müssen uns einfach nur umschauen in den anderen Ländern der Welt, wie die Verläufe sind. Es gibt keinen eigenen „deutschen Corona-Virus“, der harmloser ist. Die Länder um uns herum zeigen, was passiert wenn man nicht handelt. Dann käme die Triage: Das will ich nicht! Das will keiner!

Wir stehen in Deutschland bezüglich der Infektionszahlen und der wirtschaftlichen Lage im Vergleich zu anderen Ländern der Welt auch deshalb so gut da, weil wir entschlossen und beherzt gehandelt haben und gleichzeitig den Menschen mit Sofort- und Überbrückungshilfen und einem Konjunktur- und Zukunftsprogramm geholfen haben. Kein anderes Land hat mit milderen Mitteln diese Pandemie in den Griff bekommen!

Was regeln wir mit dem Gesetz?

In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir im Deutschen Bundestag viele Maßnahmen und Hilfen beschlossen, die regelmäßig von uns evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Die gegenwärtigen Rechtsgrundlagen tragen die staatlichen Maßnahmen der vergangenen Monate. Aber angesichts der langen Dauer der Krise wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder die Forderung laut, dass die Rechtsgrundlagen konkretisiert und präzisiert werden sollen, damit die Maßnahmen von den Bundesländern nur unter klar definierten Voraussetzungen beschlossen werden können. Und genau das machen wir!  Deshalb wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht und dennoch wird unser Handeln weiterhin kritisiert. Keinesfalls sollen Grundrechte abgeschafft werden. Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Maßnahme in dieser Richtung.

Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Gesetz so missverstanden wurde.

Hier meine wichtigsten Aussagen Infektionsschutzgesetz:

•Mit § 28 a Infektionsschutzgesetz weiten wir den Handlungsspielraum der Bundesregierung und der Bundesländer gerade nicht aus, sondern wir engen ihn ein.

•Nur wenn wir, im Deutschen Bundestag eine epidemische Lage feststellen, und solange diese Feststellung andauert, kann die Exekutive bestimmte jetzt enumerativ im Gesetz aufgeführte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mittels Rechtsverordnung anordnen.

•Wann die epidemische Lage beschlossen werden kann, wird im Gesetz ganz klar definiert.

•Sobald wir, die Abgeordneten, die epidemische Lage beenden, sind diese Maßnahmen hinfällig.

•Die Maßnahmen bleiben auch in vollem Umfang überprüfbar.

•Wir schränken auch nicht einseitig Grundrechte ein, sondern wir setzen mit § 28 a einen Rechtsrahmen für den Ausgleich dieser Grundrechte.

•Denn es gibt doch nicht nur die Grundrechte derjenigen, die von den Einschränkungen und Maßnahmen betroffen sind, die die Ausbreitung des Virus verhindern wollen. Wir alle sind doch auch dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit all jener verpflichtet, die durch die Pandemie gefährdet sind. Das ist doch die Wahrheit!

Sobald ein Impfstoff gegen das Coronavirus verfügbar ist, wollen wir vorbereitet sein. Deshalb sehen wir für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und er- möglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige und selbstverständlich freiwillige Impfung, zunächst in Impfzentren. Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

Um insbesondere das Ansteckungsrisiko für Risikogruppen, wie ältere Menschen und chronisch Kranke, zu vermindern, ermöglichen wir dem Bundesgesundheitsministerium außerdem, einen Anspruch auf Schutzmasken zu regeln.

Bitte überzeugen Sie sich selbst. Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf. Wie im parlamentarischen Verfahren üblich finden Sie Änderungen, die noch in das Gesetz eingehen sollen, in der sogenannten Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, hier des Gesundheitsausschusses. Diese Beschlussempfehlung finden Sie unter https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924334.pdf.

Hier finden Sie einige Klarstellungen zum 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zusammengefasst als PDF-Datei:

•Fakten statt Fake-News

•Faktenblatt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

•Infodienst der CSU im Bundestag 

Bitte setzen Sie sich mit diesen Dokumenten auseinander, und Sie werden feststellen, dass das, was an Informationen über dieses Gesetz verbreitet wird, nicht den Tatsachen entspricht.

Ich möchte noch einmal klarstellen, dass Sie sich keinesfalls Sorgen um die Abschaffung von Grundrechten machen müssen. Als CSU im Bundestag werden wir immer für die Grundrechte einstehen. Die aktuell geltenden Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie die weiteren einschränkenden Maßnahmen, mögen für den einzelnen vielleicht lästig sein, aber es hilft bei der Eindämmung der Pandemie und verhindert weitere Krankheits- und Todesfälle.

Ich bitte Sie insoweit um Geduld und um Ihre Mitwirkung – damit die Infektionszahlen wieder sinken. Helfen Sie bitte auf diese Weise bei der Rettung von Menschenleben mit.

Gern können Sie sich auch mein aktuelles Video zum Thema auf meinem Youtube-Kanal: www.youtube.com/user/anjaweisgerber anschauen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit die Sorgen nehmen konnte und wünsche Ihnen alles Gute, insbesondere Gesundheit!