Pariser Klimaabkommen

Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris Klimageschichte geschrieben. Knapp 200 Staaten der Welt haben sich auf der 21. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen auf ein neues Klimaabkommen geeinigt. Darin wird das Langfristziel, den weltweiten Temperaturanstieg auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, völkerrechtlich verbindlich festschrieben. Die Staaten sollen sich überdies anstrengen, den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen, da sonst einige Inselstaaten zu versinken drohen. Zudem soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität herrschen.

Um diese Ziele zu erreichen, werden die Staaten ab 2020 neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie möglich sein müssen. Dabei gilt das Prinzip, dass die Staaten immer ehrgeiziger werden müssen und nicht hinter ihre bisherigen Klimaschutzziele zurückfallen dürfen.

Die ärmsten Länder der Welt sind oftmals am häufigsten vom Klimawandel betroffen. Deshalb enthält das Paris Abkommen das feste Versprechen an die Entwicklungsländer, diese beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Am 22. April 2016 fand in New York eine feierliche Unterzeichnungszeremonie statt, bei der 177 Staaten teilgenommen und damit den Ratifizierungsprozess eingeleitet haben. Das Klimaabkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die für mindestens 55 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben. In der EU erfolgt die Ratifizierung durch jeden der 28 Mitgliedstaaten sowie durch die EU selbst.

Bei der 22. Weltklimakonferenz im November in Marrakesch werden weitere Weichen zur Umsetzung des Paris Protokolls gestellt werden.