Rückenwind für die Klimapolitik

Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 29. April 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil Nachbesserungen an den nationalen CO2-Einsparungen nach 2030 gefordert. Das Urteil von letzter Woche ermutigt uns, unsere Klimapolitik konsequent fortzusetzen und dabei auch die Menschen mitzunehmen. Unser Klimapaket von 2019 mit dem Dreiklang aus Anreizen durch Förderprogramme, einer moderaten CO2-Bepreisung sowie mehr Verbindlichkeit und Kontrolle wirkt. Das zeigt sich auch daran, dass wir allen Unkenrufen zum Trotz unser Klimaziel 2020 erreicht haben – und zwar nach Aussage von Experten nicht wegen Corona, sondern vor allem durch die Instrumente unserer Klimapolitik.

Diese Anhebung der nationalen Klimaziele stand ohnehin an, da Angela Merkel auf europäischer Ebene durchgesetzt hat, dass alle europäischen Staaten ambitionierter werden. Das macht Sinn, denn alleine können wir unsere Klimaziele nicht erreichen. Wir werden das Heft des Handelns auch weiterhin in die Hand nehmen, unser nationales Klimaziel – wie geplant – an das vor zwei Wochen geeinte neue EU-Klimaziels anpassen und den Weg nach 2030 konkret beschreiben. Dabei steht für uns aber auch die Akzeptanz der Menschen im Mittelpunkt. Deshalb werden wir die Menschen und die Wirtschaft beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützen.

Wir dürfen Klimaschutz – anders als die Grünen – aber nicht nur mit der nationalen Brille betreiben und uns auf nationale Maßnahmen beschränken. Wir sind weltweit Vorreiter, aber wir können unsere internationalen Klimaziele nur erreichen, wenn die Entwicklungs- und Schwellenländer ihre Wirtschaft von Anfang an klimafreundlich aufbauen. Deshalb muss es – zusätzlich zu den ambitionierten nationalen Klimaschutzschutzmaßnahmen – auf nationale und europäische Klimaziele anrechenbar sein, wenn wir in Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren.