Schriftliche Erklärung zu Finanzhilfen für Griechenland

Schriftliche Erklärung, 27. Februar 2015

Schriftliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem Zusatzpunkt: Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe 

(Drs. 18/ 4079; 18/4093)

89. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages am Freitag, den 27. Februar 2015

- Zu Protokoll -

Bei der heutigen namentlichen Abstimmung zum Antrag des Bundesministeriums der Finanzen „Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe“ werde ich zustimmen.

Ich habe mir diese Entscheidung jedoch nicht leicht gemacht und verbinde meine Zustimmung mit großen Vorbehalten. Wir stimmen über die Verlängerung des bestehenden Programms für einen begrenzten Zeitraum ab. Über den tatsächlichen Geldfluss wird die Troika entscheiden. Und da bleibt es beim Prinzip, dass es nur dann Geld gibt, wenn Griechenland die Reformvorhaben, die zum Beispiel um die Besteuerung der Oligarchen erweitert wurden, auch umsetzt. Das muss der griechischen Regierung klar sein. Das Prinzip „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ bleibt bestehen. 

Das ist der richtige Weg, den Finanzminister Schäuble unter großem Einsatz letzte Woche erneut in Europa durchgesetzt hat. Der linkssozialistische Regierungschef Tsipras hat sich in den vergangenen Wochen, insbesondere vor der der Parlamentswahl, ein unmögliches Verhalten an den Tag gelegt und keine Provokationen ausgelassen. Er verkündete, die Reformpläne nicht weiterführen zu wollen, stattdessen stellte er die gesamten Hilfsprogramme in Frage. Zwischenzeitlich ist Tsipras jedoch in der Realität angekommen. Er wird seine Wahlversprechen nicht halten können.

Die Zustimmung zum Antrag des Bundesfinanzministeriums bedeutet keineswegs eine bedingungslose Verlängerung des griechischen Hilfsprogramms. Vielmehr knüpft die CSU-Landesgruppe diese an bestimmte Bedingungen. Unsere Solidarität gibt es nur gegen eine Gegenleistung, sprich, die Umsetzung der Reformen. Daher muss die griechische Regierung die Reformliste konkretisieren und einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung vorlegen. Nur wenn die Troika dann zu dem Ergebnis kommt, dass Griechenland die Reformen zufriedenstellend umsetzt, wird das bestehende Programm fortgesetzt und die nächste Tranche wird ausbezahlt. Wir werden weiterhin ganz genau darauf schauen, ob Griechenland den Worten auch Taten folgen lässt. Bei künftigen Entscheidungen wird dies für mich den Ausschlag geben.

Berlin, den 27.02.2015