Schutz der Ehe von Mann und Frau - Klare Position von Dr. Anja Weisgerber

Statement von Dr. Anja Weisgerber, 30.06.2017

Die Ehe von Mann und Frau steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Grund hierfür ist, dass aus einer Ehe zwischen Mann und Frau Kinder hervorgehen können. Die Ehe ist für mich die Gemeinschaft aus Mann und Frau.

In einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt und die Partner stehen füreinander ein. Das verdient unseren Respekt. Deshalb haben wir als Gesetzgeber die Gleichstellung in fast allen Bereichen bereits vollzogen (z.B. der gemeinsame Name, das Erbrecht, das Steuersplitting, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung, die Ermöglichung von Sukzessivadoptionen, die beamtenrechtliche Versorgung). Jegliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren lehne ich ab. Aber eine Gleichstellung in der Sache wird durch die Bezeichnung „Ehe“ nicht erreicht. Die Entscheidung von zwei Menschen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einzugehen verdient Toleranz und rechtliche Absicherung. Diese haben wir mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gegeben. Sie ist nicht weniger und nicht mehr wert als die Ehe. Sie ist gleichwertig, aber sie ist nicht identisch. Ehe und Lebenspartnerschaft sind unterschiedlich.

Unter Juristen ist es zudem strittig, ob für die sogenannte „Ehe für alle“ nicht auch eine Änderung des Grundgesetzes und somit eine Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich wäre. Auch diese Frage hätte meiner Meinung nach zunächst geklärt werden müssen, bevor die Abstimmung ohne ausführliche Diskussion im Deutschen Bundestag Knall auf Fall auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Bei allen Themen, die als Gewissensentscheidungen eingestuft wurden, wie z.B. dem Thema Sterbehilfe, sind lange Debatten im Plenum und in den Fraktionsgremien vorausgegangen, bei denen sich die Abgeordneten ihre Meinung bilden und einbringen konnten. Deshalb kritisiere ich das Vorgehen der SPD, die das Thema in einer Hauruck-Aktion auf die Tagesordnung gesetzt hat. Das wird dem Thema nicht gerecht. Außerdem wende ich mich gegen den Begriff „Ehe für alle“, weil weder Geschwister heiraten dürfen noch z.B. Ehen von einem Mann und mehreren Frauen erlaubt sind.

Aus all diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ nicht zustimmen.