Überbrückungshilfe-Programm für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet

Informationen für Unternehmen, 10. Juli 2020

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete seit dem 8. Juli. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung und das Parlament auf den Weg gebracht haben, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.

Die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber freut sich über die weiteren Liquiditätshilfen für die Wirtschaft: „Mit dem Überbrückungshilfe-Programm unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb corona-bedingt einstellen oder stark einschränken mussten. Gewährt werden Zuschüsse zu den Fixkosten, wie etwa Mieten und Pachten, in einer Höhe von bis zu 150.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, sofern sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengerechnet um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden von dem Programm erfasst. Die Antragstellung erfolgt dabei vollkommen digital über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Gerade die betrieblichen Fixkosten führen dazu, dass viele kleinere Betriebe ins Straucheln geraten. Mit der Überbrückungshilfe setzen wir zielgerichtet an ebendiesem Punkt an.“

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Nähere Informationen finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.