Wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten

Pressemitteilung, 17. März 2021

Verbesserungen bei den November- und Dezemberhilfen erzielt

Gute Nachrichten für die Brauereien in der Region: Die November- und Dezemberhilfen werden nachgebessert. „Jetzt sind auch Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte antragsberechtigt und zwar unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens. Gerade für unsere Brauerei-Gaststätten ist das ein wichtiger Erfolg. Auch Vinotheken von Weingütern und Heckenwirtschaften profitieren von der Lösung, auf die sich die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt hat. Erst kürzlich haben wir als CSU-Bundestagsabgeordnete in der Sitzung der Landesgruppe immensen Druck auch auf Bundesfinanzminister Scholz ausgeübt und immer wieder auf die dringende Notwenigkeit der weiteren Verbesserungen hingewiesen. Ich bin sehr froh, dass unser stetes Werben Wirkung gezeigt hat“, erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. „Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird vielen Brauereien und Weingütern helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern“, freut sich Weisgerber.