Änderung des Transplantationsgesetzes

Unterwegs im Wahlkreis, 07. Februar 2019

Zahl der Organspender durch strukturelle Maßnahmen erhöhen

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten. Zudem enthält das Gesetz eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten in den jeweiligen Entnahmekrankenhäusern. Ärzte und besonders qualifizierte Pflegekräfte sollen so mehr Zeit haben, mögliche Organspender zu identifizieren und den gesamten Transplantationsprozess zu begleiten. Neben der Verbesserung von Strukturen sollen mit der Gesetzesänderung auch neue Vergütungsregelungen für Kliniken eingeführt werden. „Vor allem kleinere Kliniken sollen bei der Identifizierung von potenziellen Spendern durch ärztlichen Rufbereitschaftsdienst unterstützt werden“, erklärt Weisgerber. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes können Prozesse verbessert und auf lange Sicht die Zahl der Organspender erhöht werden. Bisher ist auch die Betreuung der Angehörigen von Organspendern und den Organempfängern nicht gesetzlich geregelt. Mit der beschlossenen Änderung des Transplantationsgesetzes wird die Betreuung der Angehörigen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. So soll unter anderem ein Austausch von Angehörigen von Organspendern und Organempfängern mittels anonymisierter Briefe möglich sein.

Anfang Februar diesen Jahres fand auf Initiative des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises der CSU eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Organspende“ in Obbach statt. Dort diskutierten neben Dr. Anja Weisgerber auch, Dr. Klaus Dötter, Transplantationsbeauftragter am Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt und der Landtagsabgeordnete Steffen Vogel über Voraussetzungen, Strukturen und Abläufe bei der Organspende sowie die sogenannte Widerspruchs- und die Entscheidungslösung.

Der Bundestag beschäftigt sich derzeit mit zwei Gruppenanträgen, wie die Organspende zukünftig geregelt werden soll. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wirbt für eine Umstellung auf die sogenannte „doppelte Widerspruchslösung“. Das bedeutet, jeder Bürger würde zunächst als Spender gelten. Wer dann zu Lebzeiten nicht widerspricht, gilt nach dem Ableben automatisch als Spender. Auch Angehörige eines Verstorbenen haben nach dem Tod die Möglichkeit, zu widersprechen. Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein unter-stützt den Vorstoß von Minister Spahn und wirbt um die Einführung. Ihn treibt nach eigenen Angaben eine einfache Überlegung an: Wer eine Krankheit hat, die ausschließlich durch Transplantation heilbar oder zu lindern ist, hofft in jedem Fall auf ein Spenderorgan. Wenn demzufolge jeder bereit ist, ein Organ anzunehmen, dann darf man davon ausgehen, dass jeder auch grundsätzlich zum Spenden bereit sein sollte. Jeder sollte gefordert sein, sich mit der Spender-Frage auseinanderzusetzen. Das werde am besten erreicht, wenn die Person, die eine Spende ausschließt, aktiv durch Einlegung eines Widerspruchs handeln muss.

Der zweite Gruppenantrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger sieht die Beibehaltung der aktuell gültigen „Entscheidungslösung“ vor, die eine Zustimmung des Spenders voraussetzt. Pilsinger setzt auf eine Prozessoptimierung in Krankenhäusern als Schlüssel für mehr Organspenden. Denn die Widerspruchslösung löst nach seiner Ansicht nicht das Problem der niedrigen Organspendezahlen in Deutschland. Denn es bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Erfolg der Organspende und der Einführung der Widerspruchslösung. Besonders deutlich werde dies am Beispiel Schwedens, wo die Zahl der Organspenden nach Einführung der Widerspruchsregelung nicht gestiegen ist. Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation führt die niedrige Zahl der Organspenden in Deutschland auf organisatorische Mängel zurück. Mit den nun vom Bundestag beschlossenen Verbesserungen bei der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende wird hier ein wichtiger Schritt gegangen.

„Die Diskussionsveranstaltung hat dazu beigetragen, meine Meinung zu schärfen. Ich werde mich noch mit Experten unterhalten und mich dann entscheiden“, erklärt Anja Weisgerber abschließend.