Bundesrat: Argumente wurden ignoriert - Bayern gegen schärfere Dünge-Regeln

Informationen zur Dünge-Verordnung, 31. März 2020

Nachdem die CSU bis zum Schluss für eine praxisgerechte, wissenschaftlich begründete Änderung der Düngeverordnung und für die Verschiebung der zahlreichen für die Landwirte aufwendigen Neuregelungen gekämpft hat, wurde die Düngeverordnung am 27. März von einer Mehrheit der Länder im Bundesrat beschlossen.

Die neue Regelung wird aber erst ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es wurde bis zuletzt noch mit der Europäischen Kommission verhandelt. Die Tatsache, dass die Europäische Kommission eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 gewährt hat, zeigt, dass den besonderen Umständen durch die Corana-Krise Rechnung getragen wird. Dies verschafft der heimischen Landwirtschaft zumindest eine Atempause. In dieser Zeit kann auch die von der CSU durchgesetzte Überprüfung des Messstellennetzes erfolgen.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist ihrem Wort auch treu geblieben und hat – wie sie selbst öffentlich sagt – der Düngeverordnung auch nicht zugestimmt. Bayern hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, dass die Düngeverordnung in dieser Form und zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen wird. Deshalb hat der Freistaat in der Schlussabstimmung bei der Frage nach der Zustimmung nicht die Hand gehoben und damit nicht zugestimmt. Obwohl im Bundesrat nicht weiter nach Ablehnung oder Enthaltung gefragt werde, sei für Bayern „klar festzuhalten, dass die Staatsregierung sich auf Nichtzustimmung festgelegt hat, also die Ablehnung“, teilt das Bayerische Landwirtschaftsministerium mit. Im Bundesrat wird grundsätzlich nur anhand der Ja-Stimmen die Mehrheit festgestellt. Gegenstimmen und Stimmenthaltungen, die für die absolute Mehrheit ohne Bedeutung sind, werden nicht ausgezählt. Die Mehrheit der Länder, insbesondere Länder mit grüner Regierungsbeteiligung, stimmte für die neue Düngeverordnung. Von den 16 Landwirtschaftsministern sind nur 4 von der Union, 2 von der SPD, 7 von den Grünen, 1 von der FDP, 1 von der Linkspartei und 1 parteilos. In 11 Bundesländern sind die Grünen an der Regierung beteiligt.

„Ich teile die Ansicht von Ministerin Kaniber, dass eine generelle Verschiebung der Abstimmung über die neue Düngeverordnung das Gebot der Stunde gewesen wäre. Das war auch die zentrale Forderung von Bayern im Bundesrat“, kommentiert Anja Weisgerber. „Aber ich habe dennoch Respekt vor dem, was Ministerin Kaniber im Bundesrat erreichen konnten. Für viele wird es nicht genug sein, dass Bayern das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung bis 2021 verschieben konnte. Dass dieses Anliegen am Ende aber auch von den anderen Bundesländern und der EU-Kommission Unterstützung bekam, das ist ein wichtiger Schritt. Daran haben auch die Bäuerinnen und Bauern, die Initiativen und Verbandsmitglieder teil, die sich in den letzten Wochen und Monaten so stark für die Interessen der Landwirtschaft eingesetzt haben“, so Weisgerber weiter. Zuvor war keine Übergangsfrist vorgesehen. Jetzt bleiben neun Monate Zeit, um sich auf die kommenden Maßnahmen vorzubereiten. Das ist ein sehr wichtiger Spielraum. In dieser Zeit kann nun die ebenfalls hart erkämpfte Überarbeitung des Messnetzes stattfinden. Das Messnetz muss jetzt schnell, noch vor Inkrafttreten der Düngeverordnung, auf eine fundierte Datengrundlage gebracht werden. Der Zeitraum von neun Monaten ist auch in dieser Krisenzeit besonders wichtig, denn es kann niemand erwarten, dass Landwirte neue Güllegruben bauen, während das ganze Land aufgrund der Corona-Krise stillsteht.

„In Unterfranken setzen sich Staatssekretär Gerhard Eck, Barbara Becker und ich weiterhin und nachhaltig dafür ein, dass die Überprüfung der Messstellen auch in unserem Regierungsbezirk erfolgt. Wir sind auf einem guten Weg. Bestehende Messstellen werden überprüft und es werden weitere, bereits vorhandene Messstellen herangezogen, um das Netz zu verbreitern“, betont die Bundestagsabgeordnete. Ziel ist, dass auf der Basis des neuen Messstellennetzes auch die sogenannten roten Gebiete auf den Prüfstand kommen. Es sollen dann aus den roten Gebieten zahlreiche sogenannte „weiße“ Gebiete wieder herausgeschnitten werden. Den Betrieben, die dann weiterhin in roten Gebieten liegen, wird dann finanziell unter die Arme gegriffen. Nicht nach dem Gießkannen-Prinzip, sondern ganz gezielt. Diese Betriebe werden passgenau z. B. bei Kooperationen, beim Aufbau von Güllelagern sowie Agrarumweltmaßnahmen unterstützt werden. „Genau dafür hat die CDU/CSU jetzt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, mit der wir gezielt an der Stelle anpacken, wo aufgrund des EU-Beihilferechtes eine andere Förderung nicht möglich ist. Wir lassen niemanden im Stich“, so Weisgerber.