Corona-Patienten in Klinik am Steigerwald - Finanzierung für Krankenhäuser steht

Unterwegs im Wahlkreis, 21. April 2020

In den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der stationären Versorgung haben Corona-Patienten nach wie vor höchste Priorität. Seit Mitte März wurden in allen Kliniken in Bayern, auch in den Reha-Kliniken sowie den privaten Kliniken – wie zum Beispiel der in Klinik am Steigerwald – die nicht notwendigen Behandlungen zurückgestellt, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten zu schaffen. 

„In der jetzigen Situation zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir ein funktionierendes Gesundheitssystem haben, auf das wir uns wirklich verlassen können. Gerade deshalb ist es wichtig, dass alle unsere Kliniken gut durch die Krise kommen, um auch danach ihren Patienten helfen zu können“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Bereits Ende März hat der Bundestag das Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossen, um Einnahmeausfälle zu kompensieren. Bis Ende September bekommen die Plan-Krankenhäuser mit Kassenzulassung für jedes freigehaltene Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Bett und Tag. Auch Vorsorge- und Reha-Einrichtungen erhalten eine Ausgleichspauschale von 60 Prozent des mit den Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes.

Ergänzend dazu hat die Bayerische Staatsregierung vergangene Woche weitere Hilfen auf den Weg gebracht, um die finanzielle Situation der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in Bayern zu verbessern. „Dies war auch sehr wichtig für den Gesundheitsstandort Unterfranken. Für diese Lösung haben sich Staatssekretär Gerhard Eck und ich sehr eingesetzt“, betont Weisgerber.

Die Träger von Covid-19-Patienten behandelnden Krankenhäusern erhalten in Anerkennung der besonderen Leistungen je Covid-19-Patient und Tag eine Sonderzahlung von 70 Euro. 

Vorsorge- und Reha-Einrichtungen mit Verträgen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 als Ergänzung zur Ausgleichszahlungen des Bundes.

Reine Privatkliniken erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020. Sollten Privatkliniken vor dem Ende dieser Frist aus der Pflicht zur Bereithaltung und zum Aufschub planbarer Eingriffe entlassen werden, läuft der Anspruch drei Wochen nach Wirksamwerden dieser Entscheidung, spätestens aber zum 31.07.2020 aus.

Der Regierungsbezirk Unterfranken ist ein wichtiger Gesundheitsstandort. Neben der guten Versorgung mit Akut-Krankenhäusern gibt es vor allem in den Kurstädten zahlreiche Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Ergänzt wird das Angebot durch Privatkliniken, wie zum Beispiel der Klinik am Steigerwald in
Gerolzhofen.

„Mit dem neuen Hilfsprogramm ist es möglich, die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auch für die Reha-Einrichtungen und Privatkliniken abzumildern, damit diese auch in Zukunft den Menschen am Gesundheitsstandort Unterfranken helfen können“, betont Anja Weisgerber. Die Klinik am Steigerwald war in der aktuellen Corona-Pandemie sofort bereit zu helfen und hat als sogenannte Abstrom-Klinik Co-vid-19-Patienten aufgenommen.

„Die Arbeit der Klinik ist mir durch Veranstaltungen und Gespräche sehr gut bekannt und ich weiß um deren Leistungsfähigkeit. Deshalb war es mir, zusammen mit Gerhard Eck, ein besonderes Anliegen, uns für die Klinik am Steigerwald einzusetzen“, so die Abgeordnete weiter. Die Klinik am Steigerwald ist eine der renommiertesten Kliniken für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) in Deutschland. Das Konzept des Zusammenwirkens aus konventioneller Medizin mit den Vorteilen der TCM-Medizin, das die Klinik vor allem bei chronisch Kranken anwendet, für welche die Schulmedizin keine Antworten mehr hat, überzeugt Weisgerber sehr.

Staatssekretär Gerhard Eck ergänzte: „Ich kenne die Klinik am Steigerwald seit Gründung im Jahr 1996 und ich weiß, welche Arbeit dort seit über 20 Jahren geleistet wird. Deshalb war es mir auch so wichtig, hier eine Lösung zu finden. Mir ist bewusst, dass dadurch nicht der gesamte Verlust aufgefangen werden kann, aber zumindest eine Abmilderung des Schadens und damit das wirtschaftliche Überleben der Klinik sichergestellt werden kann.“