Einigung beim Digitalpakt Schulen

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22. Februar 2019

Bund fördert Digitalisierung der Schulen und Soziales Wohnen

In den kommenden fünf Jahren stellt der Bund den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen zur Verfügung. Darauf haben sich der Deutsche Bundestag und die Bundesländer nach langen Verhandlungen geeinigt. Finanziert werden Internetanschlüsse und digitale Lerngeräte wie Laptops, Tablets oder Whiteboards. Das schnelle Internet in Schulen soll helfen, Lerninhalte auch digital zu vermitteln. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden. Bayern erhält knapp 780 Millionen Euro.

„Digitale Kompetenzen werden immer wichtiger. In den Schulen werden die Grundlagen für den richtigen und sicheren Umgang mit digitalen Medien gelegt. Mit dem Digitalpakt sorgen wir dafür, die Schülerinnen und Schüler auf eine Welt vorzubereiten, die sich durch die Digitalisierung rasant verändert. Der Digitalpakt ist daher ein wichtiger Schritt, um unsere Schulen fit für die Zukunft zu machen“, betont Dr. Anja Weisgerber.

Ein strittiger Punkt in den Verhandlungen war die Frage der Zuständigkeiten. „Bildung ist und bleibt in Deutschland Ländersache. Das ist gerade für uns in Bayern ein wichtiger Punkt. Anders sieht dies bei der Förderung der Infrastruktur von Schulen aus. Denn der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland ist eine Mammutaufgabe und daher eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen“, so Weisgerber.

Um zu gewährleisten, dass die Fördermittel des Bundes von den Ländern auch tatsächlich für die digitale Ausstattung der Schulen verwendet werden und nicht etwa dafür, um Haushaltslöcher zu stopfen, hat man sich auf eine Kontrolle des Bundes geeinigt. Demnach sollen die Länder zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund Berichte und Akten über die Verwendung der Gelder anfordert. Der Bundestag hat den Digitalpakt bereits beschlossen. Wenn der Bundesrat Mitte März zustimmt, dann kommt die Digitalisierung in Deutschland einen entscheidenden Schritt voran.

Bundestag und Bundesrat haben sich auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus geeinigt: Der Bund kann ab 2020 den sozialen Wohnungsbau unmittelbar fördern und stellt dafür in den Jahren 2020 und 2012 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung. In der Vergangenheit waren Gelder des Bundes durch einzelne Bundesländer für andere Zwecke ausgegeben worden.