Saubere Luft, aber mit Augenmaß und ohne Fahrverbote

Pressemitteilung, 12. März 2019

Bundestag bringt Gesetz zur Vermeidung von Fahrverboten auf den Weg

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den Weg für ein Gesetz zum Immissionsschutzrecht frei gemacht. Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird am Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet. „Unser Ziel ist: Saubere Luft für die Menschen, aber mit Augenmaß und ohne Fahrverbote. Deshalb werden wir gesetzlich festlegen, dass Fahrverbote unverhältnismäßig sind, wenn der Stickoxid-Grenzwert bis zu 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber. Die Europäische Kommission hat den Weg für das Gesetz frei gemacht. „Gemeinsam mit Kollegen habe ich in Brüssel für das deutsche Gesetz geworben, das unseren Kommunen mehr Spielraum gibt. Ich freue mich, dass dieses Werben erfolgreich war“, so Weisgerber.

In der Stadt Würzburg wurde der Grenzwert am Stadtring Süd in der Vergangenheit leicht überschritten, ktuell liegt er knapp unter dem EU-Grenzwert. Das neue Gesetz stellt klar, dass im Falle einer geringfügigen Überschreitung Fahrverbote unverhältnismäßig sind. „Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch aufgrund des neuen Gesetzes eine mögliche Klage der Umwelthilfe bezüglich Würzburg keine Aussicht auf Erfolg hat“, so Weisgerber. „Würzburg geht mit dem Luftreinhalteplan mit gutem Beispiel voran und sorgt für saubere Luft, ohne dass Fahrverbote nötig werden. Der Startschuss hierfür fiel im Februar 2018 – die Stadt Würzburg hat die Ergebnisse des Green City Plans vorgestellt mit dem Ziel, die Stickstoffbelastung in der Stadt zu reduzieren und die Mobilität im Stadtgebiet nachhaltiger und emissionsärmer zu gestalten“, ergänzt der Würzburger Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder.

Zusätzlich hat der Bund bereits vor einigen Monaten weitere Maßnahmen für eine bessere Luftqualität auf den Weg gebracht, die auch angenommen werden. Das Sofortprogramm „Saubere Luft“ der Bundesregierung stellt 1,5 Mrd. Euro für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der deutschen Kommunen, die den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft aktuell noch geringfügig überschreitet, den Grenzwert aufgrund der Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen hat, einhalten wird. Die Städte und Gemeinden müssen aber von den Fördermitteln Gebrauch machen. „Bevor Dieselfahrer belastet werden, die ab und zu in die Städte ein- und ausfahren, ist es wesentlich sinnvoller, die Fahrzeugen nachzurüsten, die sich Tag für Tag, 24 Stunden lang, in den Innenstädten bewegen, wie zum Beispiel Müllfahrzeuge und den öffentlichen Personennahverkehr“, so Weisgerber. Deshalb fördert der Bund die Umrüstung dieser Fahrzeuge.

Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Fahrverboten ausgenommen sind. Dies betrifft insbesondere die wenigen Städte in Deutschland, in denen der Stickoxidausstoß noch über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt.

„Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Außerdem müssen endlich die Messstellen überprüft werden, wie es auch die Verkehrsministerkonferenz gefordert hat. Ziel muss sein, dass die Messungen dort durchgeführt werden, wo es sinnvoll ist und nicht wo die möglichst höchsten Werte herauskommen“, so Weisgerber.