Weisgerber lehnt Wechselstromleitung P43 ab

Pressemitteilung, 29. Januar 2021

Bundestag beschließt neues Bundesbedarfsplangesetz

Am Donnerstag hat der Bundestag über eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes abgestimmt. Damit wird der Bau der Wechselstromleitung P43 von Mecklar in Hessen nach Bergrheinfeld gesetzlich festgelegt. Die Schweinfurter Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber hat aufgrund der starken regionalen Betroffenheit das Gesetz abgelehnt. Dazu nimmt die Abgeordnete wie folgt Stellung:

„Als Beauftragte für Klimaschutz der CDU/CSU-Fraktion befürworte ich grundsätzlich den – auch durch den Ausstieg aus Kern- und Kohleenergie – notwendigen Netzausbau, um unsere Stromnetze fit für die Energiewende zu machen. Der bereits beschlossene Vorrang der Erdverkabelung beim Gleichstromprojekt SuedLink hat zur Befriedung der Lage in meinem Wahlkreis beigetragen. Zu begrüßen ist zudem, dass die geplante Wechselstromleitung P44 von Altenfeld in Thüringen nach Grafenrheinfeld entfallen soll und es mit dem vorliegenden Gesetz keine Erweiterung des SuedLinks um einen dritten Strang geben wird. Diese wichtigen Fortschritte sind auch ein Erfolg unseres Runden Tisches, an dem sich Landräte, Bürgermeister, Verbände und Bürgerinitiativen gemeinsam für eine Entlastung der Region Grafenrheinfeld beim Netzausbau stark machen.

Dennoch ist unsere Region besonders stark vom Netzausbau betroffen. Zusagen, die von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung – insbesondere bezüglich der Wechselstromleitung P43 – in den Raum gestellt wurden, um die besonders belasteten Bürgerinnen und Bürger in meiner Heimatregion beim Netzausbau mitzunehmen, werden nur teilweise gehalten.
 
Die Gegend um das ehemalige Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ist durch bestehende Stromleitungen sowie durch den Bau der Gleichstromleitung SuedLink nebst Konverterhalle bereits stark vom Netzausbau betroffen. Der Bau aller zusätzlich geplanten Leitungen stellt eine weitere Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden und Städte sowie eine zusätzliche Belastung der Menschen in meinem Wahlkreis dar. Trotzdem haben wir bezüglich des Gleichstromprojekts SuedLink durch den Runden Tisch und eine konstruktive Begleitung der Diskussionen vor Ort immer wieder versucht, die Bürger mitzunehmen und das werden wir auch weiterhin machen.

Vor diesem Hintergrund war es für die Glaubwürdigkeit vor Ort sehr wichtig, dass die weiteren Zusagen zu der darüber hinaus geplanten Wechselstromleitung P43 eingehalten werden. Das ist nicht der Fall. Mit dem vorliegenden Gesetz wurde festgeschrieben, dass die Wechselstromleitung P43 von Mecklar in Hessen nach Bergrheinfeld nun doch in der ursprünglichen Variante gebaut wird. Diese Festlegung entspricht nicht den politischen Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015, deren Gültigkeit im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode nochmal bestätigt wurde. In den Vereinbarungen ist festgeschrieben, dass die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan 2024 die Übertragungsnetzbetreiber auffordern, Alternativen zu entwickeln, damit die beiden als Neubau geplanten Wechselstromleitungen Mecklar-Grafenrheinfeld (bzw. Bergrheinfeld) und Altenfeld-Grafenrheinfeld entfallen können und stattdessen in Bestandstrassen mitgeführt und neue Endpunkte möglich werden, um eine Entlastung der Region um Grafenrheinfeld zu erreichen. Mit dieser Formulierung und der Kommunikation dazu wurde ausdrücklich in Aussicht gestellt, dass die Wechselstromleitung P43 mit Endpunkt in Bergrheinfeld wegfällt. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz wurde jetzt beschlossen, dass sie – entgegen der Zusagen – doch kommt.
 
Die Alternativen wurden von den Übertragungsnetzbetreibern entwickelt und von Seiten der Bundesnetzagentur wurde zudem bestätigt, dass diese energietechnisch nahezu gleichwertig zu den Ursprungstrassen sind. Trotzdem haben sich die Energieminister des Bundes und der Länder Bayern, Hessen und Thüringen bereits im Juni 2019 darauf verständigt, dass P43 in der Ursprungsvariante, aber so weit möglich in Erdverkabelung, gebaut werden soll. Gleichzeitig haben sie sich darauf geeinigt, dass auf den Bau der Leitung P44 verzichtet werden soll, was zu begrüßen ist.

Für Bayern hat dies der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verhandelt. Damit waren die Würfel schon im Juni 2019 gefallen. In Berlin wurde im Gesetzgebungsverfahren, im Hinblick auf die Forderung von uns Abgeordneten, dass P43 mit Endpunkt Bergrheinfeld wegfallen muss, immer wieder auf diesen Kompromiss zwischen dem Bund und den Ländern hingewiesen, an dem nicht mehr gerüttelt werden könne. Für die Energieversorgungssicherheit in Bayern sei es zwingend notwendig, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen komme. Die Stromtrassen müssen so verwirklicht werden, wie es die Energieminister beschlossen haben, argumentierten die Verantwortlichen in der Bundes- und Landesregierung. Dies führt dazu, dass die Region um Grafenrheinfeld – vor allem in Bezug auf die Wechselstromleitung P43 – nicht im notwendigen Maße entlastet wird. Die Festlegung, P43 als Pilotprojekt für die Erdverkabelung von Wechselstromleitungen auszuführen, ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Anders als bei Gleichstromleitungen, können – nach Aussagen von Experten – bei Wechselstromleitungen wie bei P43 die Erdkabel aus rechtlichen und technischen Gründen aber nur in wenige Kilometer langen Teilabschnitten realisiert werden.

Seit Bekanntwerden der ersten Pläne für den Stromnetzausbau in meinem Wahlkreis begleite ich das Thema konstruktiv und stehe im engen Austausch mit Bürgerinitiativen und Kommunen. Den notwendigen Stromnetzausbau lehne ich grundsätzlich nicht ab, da er für die Energieversorgungssicherheit in Bayern auch im Hinblick auf den Ausstieg aus Kern- und Kohleenergie erforderlich ist. Da bezüglich der Wechselstromleitung P43 die ursprünglichen Zusagen nicht eingehalten werden und meine Heimatregion auch deshalb sehr stark belastet wird, habe ich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf gestimmt.

Dennoch gilt es, dass wir uns zusammen mit den betroffenen Kommunen vor Ort konstruktiv einbringen und in den jetzt anstehenden Verfahren die Interessen der Region weiterhin mit Nachdruck geltend machen.“
 


Vor der Abstimmung im Bundestag hat Dr. Anja Weisgerber eine schriftliche Erklärung abgegeben. Diese können Sie hier herunterladen.