Aufblähen der Antidiskriminierungsgesetzgebung wäre falsch

Anja Weisgerber und Markus Ferber (EVP-ED/CSU):

Europaparlament befürwortet Ausweiten der Regelung / Widerstand der EVP-ED-Fraktion / Neue Vorschläge der Kommission Ende Juni

Das Europäische Parlament hat heute eine Ausweitung der Antidiskriminierungs-Richtlinie gefordert. Die EVP-ED-Fraktion und die deutschen Unionsabgeordneten sind dagegen: „Wir sind gegen Diskriminierung, halten aber den heute nur von einer knappen Mehrheit des Europäischen Parlamentes vorgeschlagenen Weg für falsch. Die anderen Fraktionen haben heute in einem Schnellschuss für eine Aufblähung der europäischen Gesetzgebung gestimmt“, sagten die CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber und Anja Weisgerber.

"Allein in den letzten acht Jahren wurden vier Richtlinien zu Antidiskriminierung erlassen“, rechnet Ferber, Vorsitzender der CSU-Europaabgeordneten, vor: Die Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Beschäftigung und die Gleichberechtigungs-Richtlinie sowie die Antidiskriminierungs-Richtlinie. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland hat die vier Richtlinien bereits umgesetzt und ist erst seit 16 Monaten in Kraft. „Wir haben noch nicht viele Erfahrungen sammeln können und die Rechts­unsicherheit ist sehr groß. Die gegenwär­tigen Probleme müssen erst analysiert werden, bevor die Kommission mit neuen Richtlinien­vorschlägen kommt. Ansonsten ist das Resultat mehr Bürokratie, mehr Kosten für die Bürger und weniger Rechts­sicherheit. Damit wäre niemandem gedient, schon gar nicht dem Kampf gegen Diskriminierung“, kritisiert Weisgerber, Mitglied im zuständigen Sozialausschuss des Parlamentes.

In der Parlamentsentschließung wird eine breite Rahmenrichtlinie zu allen Diskriminierungsmerkmalen gefordert. Diese soll auch Dienstleistungen und Güter sowie Sozialschutz einschließlich sozialer Dienste und Gesundheitsdienstleistungen erfassen. „Eine Mehrheit ignoriert die Kompetenzverteilung, wenn sie fordert, dass auch Bereiche abgedeckt werden sollen, bei denen die EU gar keine Zuständigkeit hat“, so Ferber und Weisgerber.

Eine Rahmenrichtlinie hätte etwa im Bereich der privaten, freiwilligen Versicherungen die Teuerung sämtlicher Prämien zur Folge, wenn eine differenzierte Risikoanalyse nach Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht nicht mehr vorgenommen werden darf. Die Kommission will am 25. Juni einen Vorschlag zur Erweiterung der Antidiskriminierungs-Richtlinie vorlegen.