Ausschuss für Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments stoppt Verbrauchertäuschung

Keine Irreführung der Verbraucher. Dies war das Ergebnis der Abstimmung zur gesundheitsbezogenen Angabe „Enthält jetzt 15 % weniger Salz  / Fett / Zucker“. Laut Kommissionsvorschlag sollten die Lebensmittelhersteller die Möglichkeit bekommen, ihre Produkte mit dieser gesundheitsbezogenen Angabe zu bewerben. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten diesen Vorschlag im Ausschuss abgelehnt, da diese Angabe gemacht werden dürfe, wenn der Gesamtkaloriengehalt gleich bleibt. Hinzu kommt, dass die Fett-, Zucker- oder Salzreduktion nicht in Vergleich zur gesamten Lebensmittelkategorie bemessen werden muss, sondern lediglich am entsprechenden Produkt desselben Herstellers nach alter Rezeptur. Dies würde dazu führen, dass selbst nach einer Reduktion von Salz, Zucker oder Fett Produkte anderer Hersteller weniger dieser Nährstoffe enthalten können. „Klarheit und Wahrheit im Lebensmittelsektor. Dies ist mein Ziel. Daher habe ich mich  ganz klar gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Als gesundheitsbewusster Verbraucher greift man eher zum Keks, der mit 15 % weniger Fett wirbt, weil man glaubt, dass dieser Keks im Vergleich zu anderen Keksen gesünder ist. Dies muss aber laut Kommissionsvorschlag nicht so sein und der Verbraucher wird ganz klar an der Nase herumgeführt“, sagt Anja Weisgerber, Sprecherin für Gesundheit und Verbraucherschutz der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.
Weitere Verwirrung stiftet die bereits existierende gesundheitsbezogene Angabe „Light“ oder „Reduziert“. Diese Angabe darf von Herstellern nur verwendet werden, wenn einzelne Nährwerte wie Zucker und Fett um mindestens 30 % und Salz um mindestens 25 % im Vergleich zur gesamten Lebensmittelkategorie reduziert werden. „Damit ist die Verwirrung der Verbraucher komplett. Habe ich die Möglichkeit ein Produkt zu kaufen, das mit  „Fettreduziert“ beworben wird oder eines, das mit „Enthält nun 15 % weniger Fett“ wirbt, würde ich wohl eher Letzteres kaufen, obwohl es doppelt so viel Fett enthält und auch keinen Vergleich zu anderen vergleichbaren Produkten zieht. Dies darf nicht sein. Daher müssen wir diese Verbrauchertäuschung verhindern.“, so Weisgerber.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat mit der Abstimmung ein deutliches Signal an die Kommission gesendet. Nun muss die Resolution mit qualifizierter Mehrheit vom Plenum angenommen werden.