B286 auch nach Beschluss des Bundeskabinetts im „Vordringlichen Bedarf“

Pressemitteilung, 03. August 2016

Das Bundesverkehrsministerium hat Ende Juli einen überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 vorgelegt. Darin ist der vierstreifige Ausbau der B286 zwischen Schweinfurt (A 70) und Schwebheim in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Heute hat das gesamte Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen und die Einstufung des vierstreifigen Ausbaus der B286 zwischen Schweinfurt und Schwebheim in dieser höchsten Projektkategorie bestätigt.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir einen weiteren wichtigen Etappensieg erreicht. Es ist ein gutes Signal, dass sich auch das Bundeskabinett unseren Argumenten angeschlossen hat. Der vierstreifige Ausbau der Schnellstraße zwischen Schweinfurt und Schwebheim rückt damit einen weiteren Schritt näher. Mit der Maßnahme werden eine Engstelle und ein Unfallschwerpunkt im Straßennetz beseitigt. Außerdem wird der Lärmschutz für die Anwohner in Schwebheim nachhaltig verbessert“, freut sich die Schwebheimer CSU-Bundestagabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. „Die Bundesebene hat nun die wesentliche Voraussetzung für einen Ausbau geschaffen. Die Bayerische Straßenbauverwaltung wird das Planfeststellungsverfahren jetzt zügig in Angriff nehmen.“
 
Hintergrund:

Auf der B286 zwischen Schwebheim und Schweinfurt sind täglich zwischen 20.000 und 25.000 Fahrzeuge unterwegs. Im weiteren Verlauf Richtung Süden wurde der abschnittsweise Anbau eines dritten Fahrstreifens bereits realisiert oder ist in Planung. Auf der Bundesstraße waren in den letzten Jahren zahlreiche, teils auch tödliche, Unfälle zu beklagen. Durch den vierstreifigen Ausbau kann die Unfallgefahr gesenkt werden, die sich aktuell noch bei Überholmanövern und durch die fehlenden oder vergleichsweise kurzen Ein- und Ausfädelspuren bei den Anschlussstellen der B286 ergeben.

Der jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan dient als Vorlage für ein Ausbaugesetz, das von Bundestag und Bundesrat bis Januar 2017 verabschiedet wird. Anders als seine Vorgänger, ist der aktuelle Plan mit einer klaren Finanzierungsperspektive unterfüttert. Damit können alle Projekte der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ im Zeitrahmen des Bundesverkehrswegeplans umgesetzt werden.