Baby- und Diätkost: Weiterhin strenge EU-Standards

Der Durchschnittsverbraucher kann uneingeschränkt im Supermarkt Produkte auswählen und anschließend verzehren. Bestimmte Personengruppen sind jedoch auf eine strikte Ernährungsweise angewiesen. Das Europäische Parlament hat daher über einen Verordnungsentwurf abgestimmt, der die Zusammensetzung und Etikettierung von Baby- und Diätkost regelt. Die Abgeordneten sind dabei der Empfehlung des Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsausschusses gefolgt und haben sich für ein hohes Schutzniveau für die betroffenen Verbraucher ausgesprochen.
Eine Forderung der Abgeordneten betrifft Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind. Diese sollen ebenfalls strengen Standards unterliegen. „Verbraucher, die an einer Glutenunverträglichkeit leiden, haben keine andere Wahl, als sich glutenfrei zu ernähren, sonst drohen schwere Folgekrankheiten bis hin zu Darmkrebs. Ich freue mich daher über das deutliche Signal des Parlaments, die besonderen Bestimmungen über die Zusammensetzung und Etikettierung der glutenfreien Produkte in die Verordnung zu integrieren," so die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber. Da es unterschiedliche Ausprägungen der Glutenunverträglichkeit gibt, ist es für die Betroffenen wichtig, sich über die genaue Zusammensetzung und den Glutengehalt eines Lebensmittels informieren zu können. Die einfache freiwillige Kennzeichnung als "glutenfrei", die die Kommission im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung anstrebt, wäre daher nicht ausreichend.

Auch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Ersatznahrung verschreiben, konnten wieder in die Verordnung zurückgeführt werden. Bezüglich der Angaben „laktosefrei“ und „sehr geringer Laktosegehalt“ gibt es derzeit keine EU-weite Rechtsgrundlage. Die Kommission wurde daher aufgefordert zu klären, was diese Angaben bedeuten.

Darüber hinaus forderten die Abgeordneten ein Verbot von  (Baby-)Bildern auf Muttermilchersatz für Kinder von bis zu 12 Monaten, die den Verbraucher zum Kauf motivieren könnten. "Wir wollen verhindern, dass durch beschönigende Bilder suggeriert wird, dass Muttermilchersatz besser als Stillen ist", erklärt Weisgerber.
Das Parlament forderte auch mehr Klarheit bei der „Wachstumsmilch“, die für Kinder von ein bis drei Jahren bestimmt ist. Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde soll binnen eines Jahres einen Bericht über Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern erarbeiten, und die EU-Kommission soll – wenn nötig – einen Gesetzesvorschlag zur Wachstumsmilch machen.