Bürokratieabbau: EU-Vorschriften zu Messegeräten entrümpelt

Binnenmarktauschuss des Europaparlaments streicht alte Richtlinien / Bürokratie wird abgebaut, ohne den Verbraucherschutz zu beeinträchtigen

EU-Richtlinien aus den 70er Jahren zu Messgeräten werden gestrichen. Dafür votierte heute der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments. "Die Richtlinien sind mittlerweile überholt. Wir haben heute den Weg frei gemacht für einen weiteren Schritt beim Bürokratieabbau und für bessere Rechtsetzung“, sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments zur Streichung alter Richtlinien über die Zulassung von Messinstrumenten, Anja Weisgerber (CSU). "Wir prüfen noch, ob in Teilbereichen einzelne Regelungen in die aktuelle EU-Rahmenrichtlinie über Messinstrumente übernommen werden sollten. Die alten Vorschriften werden aber in jedem Fall gestrichen. Die Entbürokratisierungsinitiative der Stoiber-Gruppe muss jetzt Regelung für Regelung in der EU-Gesetzgebung umgesetzt werden. Heute haben wir wieder ein Stück dazu beigetragen", so Weisgerber.

Mit dem Vorschlag der CSU-Europaabgeordneten, die Richtlinien erst nach einer Überprüfung im Rahmen der Neufassung der Messinstrumente-Richtlinie aufzuheben, ist jetzt auch eine Einigung zwischen Parlament und Rat näher gerückt. Die EU-Regierungen hatten sich nach monatelanger Blockade erstmals wieder kompromissbereit gezeigt. „Die Chance zum Durchbruch müssen wir nutzen. Wir gehen mit einer soliden Mehrheit in die Verhandlungen mit dem Rat", sagte Weisgerber. Bis zur Plenarabstimmung Ende April wird mit einer Einigung gerechnet.

Untersuchungen der Europäischen Kommission haben gezeigt, dass die betreffenden acht Richtlinien (über Kaltwasserzähler für nicht sauberes Wasser, Alkoholmeter, Alkoholtafeln, bestimmte Gewichtsstücke, Präzisionswägestücke, Luftdruckmessgeräte, die Messung der Schüttdichte von Getreide und die Vermessung von Schiffsbehältern) veraltet sind. Die Geräte kommen immer seltener zum Einsatz und wurden vielerorts durch internationale Vereinbarungen verdrängt. "Die Streichung der Vorschriften beeinträchtigt weder den Verbraucherschutz noch den EU-Binnenmarkt", so die Berichterstatterin des Europaparlaments.