Deutschland nimmt Kurs auf die Klimaneutralität

Pressemitteilung, 23. Juni 2021

Neues Klimaschutzgesetz und Verordnung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit im Bundestag

Der Deutsche Bundestag will am morgigen Donnerstag zahlreiche Neuregelungen im Bereich der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik beschließen. Aus klimapolitischer Sicht stehen die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV) im Fokus. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke, und die Klimaschutzbeauftragte Anja Weisgerber:

Stephan Stracke: „Deutschland soll bereits 2045 klimaneutral werden. Dieses Ziel nehmen wir mit dem neuen Klimaschutzgesetz fest ins Visier. Wir wollen das Klima schützen, weiterhin Industrieland bleiben, hochqualifizierte Arbeitsplätze im Land erhalten und den sozialen Zusammenhalt sichern. Dieser Kraftakt gelingt nur als Gemeinschaftswerk.

Wir reagieren mit der Gesetzesnovelle auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende April und stecken die Wegmarken zur Klimaneutralität klarer als bisher ab. Gleichzeitig sorgen wir für eine bessere zeitliche Verteilung der Lasten bei der Einsparung von Treibhausgasen. Das sorgt für mehr Generationengerechtigkeit. Für 2030 erhöhen wir das Ziel bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen von 55 auf 65 Prozent im Vergleich zu 1990. 2040 müssen 88 Prozent eingespart werden.

Wir richten die deutsche Klimapolitik gleichzeitig auf das neue EU-Klimaziel von 55 Prozent Treibhausgas-Reduktion im Jahre 2030 aus. Deutschland leistet dadurch einen offensiven Beitrag zum europäischen ‚Green Deal‘ und zur Einhaltung des UN-Klimaübereinkommens von Paris.

Beim Erreichen ehrgeizigerer Ziele stehen alle in der Pflicht. Eine wichtige staatliche Aufgabe ist es, Anreize für Investitionen in den Klimaschutz zu setzen. Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden dafür vom Bund im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm 80 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Bundesregierung baut mit dem vom Kabinett beschlossenen Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 darauf auf. Die jetzt vereinbarten zusätzlichen Mittel von acht Milliarden Euro setzen weitere kraftvolle Impulse, auch in Richtung der kommenden Wahlperiode.

Wir treten dafür ein, dass europäische und nationale Klimapolitik gut verzahnt werden. Unsere Ziele und Instrumente in Deutschland sind fortlaufend mit den europäischen Regeln abzugleichen und falls erforderlich daran anzupassen. Die Berichtspflichten, die das im Klimaschutzgesetz gewährleisten sollen, haben wir in den Verhandlungen mit der SPD deutlich verschärft. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn die EU im Gebäude- und Verkehrsbereich eine europäische CO2-Bepreisung einführt.“

Anja Weisgerber: „Wir füllen unsere ehrgeizigen Klimaziele mit Leben und bringen ein umfangreiches klima- und energiepolitisches Gesetzgebungspaket auf den Weg. Gleichzeitig stehen wir für eine Klimaschutzpolitik mit Augenmaß. Deshalb geben wir diese Woche grünes Licht für die Carbon-Leakage-Verordnung. Damit entlasten wir die Unternehmen, die im europäischen und internationalen Wettbewerb stehen, von den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel und vermeiden Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland.

Der ursprüngliche Vorschlag der Bundesumweltministerin war unzureichend und hätte weder einen gerechten noch angemessenen Wettbewerbsschutz bedeutet. Wir haben uns daher bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses erfolgreich für grundlegende Verbesserungen hinsichtlich der Höhe der Kompensationszahlungen und eines breiteren Empfängerkreises eingesetzt. Weitreichendere Entlastungen hinsichtlich der Kompensationshöhe und der beihilfeberechtigten Unternehmen waren aufgrund der Blockadehaltung der SPD leider nicht machbar.

Nachjustieren konnten wir jedoch im Sinne der kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von unter 10 Gigawattstunden. Sie haben künftig einen geringeren Selbstbehalt zu entrichten. Das bedeutet in der Konsequenz, dass für diese Unternehmen eine höhere Emissionsmenge zur Berechnung des Beihilfebetrags herangezogen wird.

Außerdem konnten wir in der Verordnung verankern, dass jährlich überprüft wird, inwieweit die Carbon-Leakage-Verordnung ihrem Namen gerecht wird und Standortverlagerungen verhindert. Denn es ist und bleibt unser Ziel als Union, Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Dafür werden wir uns auch in Zukunft stark machen.“